Grundstück in Garbsen, Osterwald

30826 Garbsen

87.840,00 €
Kaufpreis
488 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
30826 Garbsen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
488 m2
Immobilienwert
Online-ID
7deb8e21-a5bc-4c8b-832b-be2341a562c1
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
87.840,00 €
Preis pro m²
180,00 €

Lage

Die Grundstück befindet sich in einem ruhigen Stadtteil von Garbsen. Der Stadtteil zeichnet sich durch seine gepflegte Atmosphäre und die idyllische Umgebung aus. In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten, was die Lage besonders attraktiv für Familien macht. Zudem laden Parks und Grünflächen zu erholsamen Spaziergängen ein.

Garbsen ist eine aufstrebende Stadt in der Region Hannover, die über eine gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung verfügt. Mit zahlreichen Geschäften, Restaurants und Freizeitangeboten bietet die Stadt alles, was man für den täglichen Bedarf benötigt. Zudem sind die umliegenden Städte wie Hannover und Hildesheim schnell und bequem erreichbar.

Die Region um Garbsen besticht durch ihre Vielseitigkeit und ihre landschaftliche Schönheit. Hier vereinen sich ländliches Flair mit urbanem Leben und bieten somit die ideale Mischung für alle, die sowohl die Ruhe der Natur als auch die Annehmlichkeiten einer Stadt schätzen. Die Nähe zur Leine und den umliegenden Wäldern sorgt zudem für zahlreiche Freizeitmöglichkeiten in der Natur.

Sonstiges

Sonstiges Das zum hier verkaufende Grundstück von 488qm liegt ist Garbsen, Garbsen Osterwald in zweiter Reihe.
Das Grundstück verfügt über ein Wege-und Leitungsrecht der Vordergrundstücks.

Die Fläche von 488 qm umfasst dahr das zum hier verkaufende Grundstück.
Das Wege- und Leitungsrecht für ca 75 qm sind im Kaufpreis hier mit eingeschlossen.

Das Grundstück liegt außerhalb des gültigen Bebauungsplans, wobei das Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus
ebenfalls in zweiter Reihe bebaut ist. Das Grundstück wird explizit als Gartengrundstück verkauft.
Eine spätere Bebauung durch eine Änderung des Bebauungsplans müsste der Käufer klären.