Grundstück in zweiter Reihe
Das Grundstück, welches noch einer Vermessung bedarf, bietet Ihnen die Möglichkeit einer Neubebauung nach Ihren Vorstellungen. Die Größe wird sich auf ca. 580m² belaufen.
Gerne kann hier auf Größenwünsche des Käufers bei Bedarf eingegangen werden.
Die Bebauung unterliegt einer Genehmigung nach §34 BauGB.
Die künftige Nutzung des Grundstückes ist grundsätzlich durch die Rahmenbedingungen des Planungs- und Bauordnungsrechts beschränkt und bedarf einer Baugenehmigung.
Rechtlich verbindliche Aussagen sind nur durch Antrag auf Vorbescheid oder Antrag auf Baugenehmigung zu erhalten.
Das Grundstück ist umgeben von den angrenzenden Nachbargrundstücken. Es kann über eine bestehende Zufahrt befahren werden.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- geeignet für Eigennutzung
- Kapitalanlage
Das in zweiter Reihe liegende Grundstück befindet sich in Seukendorf im Fürther Landkreis.
Durch das grüne Wohnumfeld wird ein angenehmes Wohnambiente verschafft.
Die naheliegende B 8 bringt Sie in kurzen Wegen nach Nürnberg, Fürth oder Erlangen.
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sowie Anbindungen an öffentliche
Verkehrsmittel (Bus) sind bequem und in kurzen Wegen erreichbar.
Sonstiges
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers/Vermieters.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Stichworte
Bundesland: Bayern