Grundstück im östlichen Stadtteil von Wiedenbrück
in einem familienfreundlichen Neubaugebiet
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 391 setzt u. a. folgende Bebauung fest:
Verblender in rot oder Putzfassade
ca. 991 m² . für Hausgruppen, 3 Reihenhäuser möglich
. Alle Grundstücke sind noch nicht erschlossen. Die Erschließungskosten werden von der Stadt Rheda-Wiedenbrück abgerechnet
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 391 "Varenseller Str./Kernekampstr." setzt u. a. folgende Bebauung fest:
GS 2: ca. 478 m²
. Zweigeschossige Bauweise
. Dachneigung 25-35 Grad
. Satteldach
. Verblender in rot oder Putzfassade
. Max. 2 Wohneinheiten in einem Gebäude
GS 3: ca. 991 m² (aufgeteilt in 3 Flurstücke)
Flurstück 1: 509 m³
Flurstück 2: 177 m³
Flurstück 3: 305 m³
. Zweigeschossige Bauweise
. Flachdach
. Verblender in rot oder Putzfassade
. Hausgruppe (Reihenhaus)
. 1 Wohneinheit je Haus
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Im östlichen Bereich des Stadtteils Wiedenbrück entsteht ein neues Baugebiet.
Bei der Grundstücksentwicklung wurde das besondere Augenmerk auf Familienfreundlichkeit gelegt. Das Baugebiet erhält eine neue Kita und einen großen Spielplatz jeweils durch öffentliche neu hergerichtete Grünzüge umgeben. Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in der näheren Umgebung. Das grüne Umfeld lädt zu verschiedenen Freizeitaktivitäten ein.
Sonstiges
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden
2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat
LBSi NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster, Tel:0251/973233-997, eMail:[email protected]
GF:Roland Hustert, Helmut Steinkamp
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
4. Weitere Infos: verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de
[URL="http://verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de"]Verbraucherinformationen[/URL]
Stichworte
Bundesland: Nordrhein-Westfalen