***Gute Lage von Holzkirchen*** Sonniges Grundstück für ein Doppelhaus oder Reihenhaus

83607 Holzkirchen

1.400.000,00 €
Kaufpreis
854 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
83607 Holzkirchen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
854 m2
Immobilienwert
Online-ID
4611d1b2-a396-4516-aaed-a92dee1c54da
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
1.400.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Das bezeichnete Grundstück befindet sich in einer der bevorzugten Lagen von Holzkirchen. Es liegt sonnig und umfasst 854m². Bebaut ist das Flurstück mit einem unbewohnten Einfamilienhaus, welches ca. 1959 errichtet wurde. Dieses befindet sich in einem renovierungsbedürften Zustand. Bei der Heizung handelt es sich um eine Ölheizung aus dem Jahr 1993 mit einem unterirdisch verbauten Öltank.

Einem Bauvorbescheid wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Genehmigung des Landratsamtes Miesbach ist aktuell noch ausstehend. Ein Teilverkauf für das Grundstück einer Doppelhaushälfte ist voraussetzend einer Genehmigung möglich.


Zur Bebauung:
Das gemeindliche Einvernehmen bestätigt eine Bebaubarkeit mit einem Doppelhaus oder einem Reihenhaus mit drei Parteien.

Das Doppelhaus umfasst zwei Vollgeschossen (ca. je 133m² Grundfläche, pro DHH ca. 66 m² Grundfläche) und folgenden Maßen 14m x 9,50m + zwei Doppelgaragen. Die Bebauung mit UG; EG, OG und Speicher/offenen Dachgeschoss wäre somit gegeben. Der Plan umfasst eine Wandhöhe von 5,7m + Dachgeschoss 2,41m mit einer Dachschräge von 27 Grad.

Das Reihenhaus/Dreispänner umfasst zwei Vollgeschossen (ca. je 176m²Grundfläche, pro Haus ca. 58 m² Grundfläche) und folgenden Maßen 16m x 11m + 4 Garagen. Die Bebauung mit UG; EG, OG und Speicher/offenen Dachgeschoss wäre somit gegeben. Der Plan umfasst eine Wandhöhe von 5,7m + Dachgeschoss 2,79m mit einer Dachschräge von 27 Grad.

Lage

Der Markt Holzkirchen mit ca. 16.000 Einwohnern im Landkreis Miesbach befindet sich ca. 30 Autominuten südlich von München. Der Ort bietet sehr gute Einkaufsmöglichkeiten sowie eine hervorragende medizinische Versorgung aufgrund des guten Netzes an Ärzten und Apotheken/Ärztehaus Atrium. Für Ihre Kinderbetreuung ist auch gesorgt. Kindergärten, Kinderkrippen, Grund- und Mittelschule, Realschule, staatliches und privates Gymnasium, sowie die Fachoberschule befinden sich im Ort und sind teilweise fußläufig in unter 5 Minuten zu erreichen. Inmitten der reizvollen Landschaft zwischen der Metropolregion München und dem Voralpenland, lockt Holzkirchen mit einer idealen Ausgangslage für Ausflüge aller Art. Nur wenige Kilometer von Holzkirchen entfernt, im Naturschutzgebiet Ellbach-Kirchseemoor liegt der Kirchsee, einer der schönsten Badeseen Bayerns. In ca. 20 km Entfernung erreichen Sie den Schliersee und den Tegernsee. Wandern, Bergsteigen, Radfahren, Skifahren, Langlaufen, Wellness, Schwimmen und Bootfahren - das Freizeitangebot in der Alpenregion ist einfach unerschöpflich. Die nähere Umgebung ist außerdem ein wahres Paradies für Spaziergänger, Radfahrer, Trimm-Dich-Pfad-Besucher und auch Hundebesitzer aufgrund des fantastischen Panoramas und der angrenzenden Mischwälder. Eine optimale Lage und gute Erreichbarkeit auf Schiene und Straße kennzeichnen Holzkirchen. Ob mit der Münchner S-Bahn, der stündlich verkehrenden Bayerischen Oberlandbahn oder dem Auto über die Autobahn A8; Holzkirchen ist dank seiner verkehrsgünstigen Lage sehr gut angebunden. Vom Münchner Flughafen erreichen Sie Holzkirchen über die Autobahn in rund 45 Minuten. Der Bahnhof mit S-Bahn (S3) und BRB- Anschluss ist nur 1 km entfernt. In der direkten Umgebung befinden sich einschließlich Wohnimmobilien sowie der Ortsrand von Holzkirchen.

Sonstiges

Sonstiges Die mögliche baurechtliche Ausnutzung des Grundstücks wird nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt. Eine Bebauung ist zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umliegende Bebauung einfügt. Ein Abbruch ist nicht Gegenstand des Verkaufes und alleinige Sache des Käufers. Der Verkäufer / der Makler übernehmen hierfür keinerlei Haftung und Zusagen. Eine verbindliche Aussage über das Maß der genehmigungspflichtigen und zulässigen Grundstücksausnutzung, ist ausschließlich durch eine formelle Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) zu erhalten und ist alleinige Sache des Erwerbers.