Dieses Baugrundstück ist ein Lückenschluß mit der Möglichkeit darauf ein kleineres 4FH (3-geschossig mit ausgebautem DG) zu bebauen.
Man hat die Möglichkeit (Grunddienstbarkeit) vom linken Nachbargrundstück auf dieses Grundstück zu fahren.
Es existiert kein Bebauungsplan, daher Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch!
Die Straßenfront beträgt ca. 8,76m. Sie verjüngt sich zum Ende des Baufensters auf ca. 6, 75m. Die Bautiefe beträgt ca. 12m (linke Nachbarbebauung).
Ruhige Lage (30er Zone) und gute Anbindung an die Autobahn 61.
Sonstiges Alle Angaben ohne Gewähr!