Objektreferenz: 127/63/10/13 Bei dieser Wohnung sind einige Voraussetzungen notwendig: 1. Es dürfen keine negativen Schufa Einträge wie z.B. Schulden vorliegen. 2. Da es sich hierbei um eine freifinanzierte Wohnung handelt, sollten Sie über ein geregeltes, angemessenes Einkommen verfügen. Bitte bewerben Sie sich nur, wenn diese Voraussetzungen zutreffen. Vielen Dank. Die Wohnung liegt im 1.OG und verfügt über: - ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer - eine Küche ohne Einbauküche - ein Badezimmer ausgestattet mit Waschbecken, WC und Badewanne - einen Keller - eine Multimediadose Die Treppenhausreinigung wird von Mietern durchgeführt.
Die Stadt Schwetzingen, Mittelzentrum für den südwestlichen Rhein-Neckar-Kreis, ist nicht nur überregional für ihren Spargel bekannt, sondern auch für ihre barocke Schlossanlage mit Park, der ehemaligen Sommerresidenz des Kurfürsten von der Pfalz, Karl Theodor. Der Schlossgarten mit seinen Wasserspielen, Brunnen, der herrlichen Moschee, den Pavillons, Tempeln und Skulpturen gilt als Wahrzeichen der Stadt. Schwetzingen liegt im Nordwesten Baden-Württembergs, ungefähr 10 Kilometer westlich von Heidelberg bzw. 15 Kilometer südöstlich von Mannheim. Ihre verkehrsgünstige Lage bestimmt sich durch die Umgehungsstraße B535 sowie dem direkten Anschluss an die Autobahnen A5 und A6. Zudem hat sie einen direkten Anschluss an die Bahnstrecke Mannheim-Karlsruhe der Rheinbahn und der öffentliche Personennahverkehr wird durch das Straßenbahnnetz des Verkehrverbunds Rhein-Neckar begünstigt. Eine sehr gute Infrastruktur ist hier gegeben und Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar. Auch die Bildung kommt in dieser Stadt nicht zu kurz, denn als Schulträger des Hebel-Gymnasiums, der Karl-Friedrich-Schimper-Realschule, der Hilda-Schule (Hauptschule mit Werkrealschule) sowie weiteren 4 Grundschulen ist Schwetzingen auch auf dem Gebiet Bildung sehr gut vertreten.
Die Kündigungsfrist der Wohnung beträgt drei Monate. Die Kündigung ist frühestens zwei Jahre nach Mietbeginn möglich (zzgl. Kündigungsfrist). Bei der Anmietung einer Wohnung wird eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten fällig. Die im veröffentlichten Inserat gemachten Angaben, Grundrisse und Bilder dienen lediglich zur Bildung eines ersten Eindrucks der beworbenen Wohnung, wodurch sich noch kein rechtlicher Anspruch auf dessen Richtigkeit ergibt. Zum Teil handelt es sich um beispielhafte Bilder, die vom tatsächlichen Zustand der Wohnung abweichen können. Erst der beidseitig geschlossene Nutzungsvertrag hat eine bindende Wirkung. HINWEIS ZUR BEWERBUNG: Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, können Sie sich bei uns digital bewerben. Kopieren Sie den untenstehenden Link in die Adresszeile Ihres Browsers und folgen Sie der Anleitung. https://rdr.immomio.com/Algvi