Helle Gewerbeeinheit mit weitläufigem Untergeschoss für Lagerung

70178 Stuttgart

Miete:
Preis auf Anfrage
150 - 150 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70178 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
150 m2
Fläche teilbar ab
150 m2
Bonitätsnachweis
Online-ID
5036072d-9452-4225-9240-4e3e60435edd
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttomonatsmieten
provisionsfrei
provisionsfrei
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
(inkl. Warmwasser)
Gültig bis
2027-10-17
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Stromwert
426.427 kWhm2a
Wärmewert
328.932 kWhm2a
Baujahr
1900

Die ca. 150 m² große Gewerbefläche überzeugt durch einen großzügigen, lichtdurchfluteten Raum im Erdgeschoss (ca. 70 m²) sowie ein geräumiges Untergeschoss (ca. 70 m²) mit direktem Zugang über eine interne Treppe. Ein zusätzlicher 10 m² großer Lagerraum rundet das Flächenangebot ab. Zwei Eingänge - ein Haupteingang und ein praktischer Liefereingang - sowie eine integrierte Teeküche bieten flexible Nutzungsmöglichkeiten und hohen Komfort. Ideal für Unternehmen, die eine vielseitig nutzbare Fläche in zentraler Lage von Stuttgart-Süd suchen.

Lage

Das Objekt befindet sich in einem gepflegten, gemischt genutzten Gebäude in einer ruhigen Seitenstraße im südlichen Teil von Stuttgart. Die Umgebung ist geprägt von einer angenehmen Mischung aus Wohn- und Geschäftsbauten, was für eine lebendige, aber dennoch entspannte Atmosphäre sorgt. In der näheren Umgebung gibt es zahlreiche Cafés, Restaurants und Geschäfte, die für eine gute Nahversorgung und hohe Besucherfrequenz sorgen. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend, mit mehreren Haltestellen in fußläufiger Entfernung, die eine schnelle Verbindung in die Innenstadt und andere Stadtteile ermöglichen. Auch für den Autoverkehr ist die Lage durch die Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen optimal. Insgesamt bietet das Objekt eine attraktive Kombination aus guter Erreichbarkeit und einem lebendigen Umfeld.

Sonstiges

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Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden."