Helles, gemütliches Single Apartment mit Tiefgarage

39114 Magdeburg

357,69 €
Kaltmiete, zzgl. NK
1
Zimmer
44,35 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
39114 Magdeburg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Etagenwohnung
Zimmer
1
Wohnfläche
44,35 m2
Etagenanzahl
1
Etage
1
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
2.12.2024
Bonitätsnachweis
Online-ID
155786359
Netto­kalt­miete
357,69 €
Badezimmer
1
Garten
Parkmöglichkeit
unterkellert
Baujahr
1996
Befeu­e­rungs­art
Gas

Diese helle, gemütliche 1-Zimmer-Wohnung im Herzen von Magdeburg bietet auf 44 m² ein modernes und komfortables Zuhause. Die Wohnung befindet sich in der Mörikestraße 11, in einem gepflegten Mehrfamilienhaus, und überzeugt mit einer gelungenen Raumaufteilung sowie hochwertigen Ausstattungsmerkmalen. Ideal für Singles, die Wert auf stilvolles Wohnen legen. Zimmeranzahl: 1 - Bodenbelag: Neuer, moderner Laminatboden in allen Wohnräumen, der für eine warme und einladende Atmosphäre sorgt. - Badezimmer: Das hell geflieste Wannen-Bad – perfekt für Entspannung und Funktionalität. - Abstellkammer - für Lebensmittel, Staubsauger etc. - Küchennische: die viel Raum für kreative Kochideen bietet. - Tiefgarage: Ein Stellplatz in der Tiefgarage (zzgl. 40Euro Miete/Monat) sorgt dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug bequem und sicher parken können. Melden Sie sich und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.

Ausstattung

- moderne Wohnanlage - großer Balkon mit Blick ins Grüne - großzügiger Wohn-, Schlafbereich - weiß gefließte Küchennische - Wannenbad - Kammer - Keller - Tiefgarage möglich (zzgl. 40€ / Monat)

Lage

Die Mörikestraße 11 liegt in einem ruhigen und dennoch zentralen Wohngebiet von Magdeburg. In unmittelbarer Nähe befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsmittel, die eine hervorragende Anbindung an das Stadtzentrum bieten. Grünflächen und Parks in der Umgebung laden zu Spaziergängen und Freizeitaktivitäten im Freien ein.

Sonstiges

Alle Angaben und Informationen zu diesem Angebot sind unverbindlich und beruhen auf Aussagen des Eigentümers bzw. der Verwaltung, Irrtum vorbehalten. Für diese Angaben können wir keine Garantie übernehmen, sie sind vom Interessenten selbst zu prüfen. Es gelten unsere folgenden "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Allgemeine Geschäftsbedingungen HAMEL IMMOBILIEN § 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. § 3 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 4 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 5 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 6 Gerichtsstand Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.