Sie möchten Ihren Traum vom Eigenheim in Waldrandlage verwirklichen? Wir machen es möglich! Zum Verkauf steht ein Baugrundstück, welches als Ganzes oder auch als ein Teilstück erworben werden kann. Eine Aufteilung auf zwei Grundstücke ist möglich und ein Bauvorbescheid für die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern liegt bereits vor. Die Preisgestaltung für die verschiedenen Varianten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Sonstige Angaben“.
Das Gesamtgrundstück ist 1.495qm groß und erstreckt sich über die gesamte Tiefe von der Anliegerstraße bis zum Wald. Sie würden lieber ein größeres Einfamilienhaus bauen, als es im Bauvorbescheid skizziert wurde? Mit einer geschickten Planung sollte auch dies möglich sein. Sofern Sie nicht das gesamte Grundstück, sondern nur eines der beiden Teilstücke erwerben möchten, wäre die Aufteilung wie folgt:
Teilgrundstück vorderseitig: Das geplante Grundstück im vorderen Bereich ist ca. 599qm groß. Unter Berücksichtigung der Baugrenzen ist hier ein Einfamilienhaus in eineinhalbgeschossiger Bauweise oder Bungalow denkbar. Auch ein Tiny House ist vorstellbar.
Teilgrundstück am Wald: Das hintere Grundstück ist mit ca. 860qm großzügiger mit einer entsprechend großen Gartenfläche in Richtung Wald. Auch hier ist gemäß §34 im Hinblick auf die Nachbarschaftsbebauung ein Einfamilienhaus in eineinhalbgeschossiger Bauweise möglich.
Das Gesamtgrundstück ist bereits teilerschlossen und wird im Zuge des Verkaufs final eingemessen und in Abstimmung mit dem Verkäufer voll erschlossen. Die Kosten für die Erschließung werden unter den Parteien aufgeteilt, was es für alle erleichtert.
Ihre individuelle Bauvoranfrage sowie mögliche Genehmigungsverfahren sind in der Verantwortung und auf Kosten bei Ihnen als Käufer, wobei der bereits vorliegende Bauvorbescheid dafür hilfreich sein kann.
Da Sie bei diesem Angebot drei Varianten auswählen können, teilen Sie uns bitte mit Ihrer Anfrage mit, welche Variante für Sie in Frage kommt. Vielen Dank.
Das teilbare Grundstück liegt an einer ruhigen Seitenstraße in direkter Waldrandlage in Abbensen. Abbensen ist ein ländlicher Ortsteil in der Gemeinde Wedemark nördlich von Hannover. Insbesondere in den letzten Jahren hat sich Abbensen sehr positiv entwickelt und an Beliebtheit gewonnen. Das Bild in der direkten Umgebung ist geprägt von Höfen, Landwirtschaft, Feldern und Wäldern. Ein ortsansässiges Restaurant bietet gute, deutsche Küche. Bäcker, Supermarkt und Co. im nahegelegenen Helstorf sind gut mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß zu erreichen. Eine Bushaltestelle ist nur fünf Minuten zu Fuß entfernt. Die Grundschule befindet sich im benachbarten Brelingen. Eine eigene KiTa gibt es direkt in Abbensen. Ganz in der Nähe befindet sich der Brelinger Berg, der mit seinem Geopfad tolle Entdeckungsmöglichkeiten bietet.
Die nächsten, größeren Ortsteile der Gemeinde sind Mellendorf und Elze. Sie sind acht bis zwölf Autominuten entfernt und bieten alles, was das tägliche Leben einfach und angenehm macht: Schulen und Kindertagesstätten, Ärzte, Supermärkte, Einzelhandelsgeschäfte, Sportvereine, Bahnhöfe (ca. 20min mit der S-Bahn zum Hauptbahnhof Hannover), Restaurants, Eislaufhalle und Freibad sowie kulturelle Angebote. Die Autobahnanschlussstelle an die A7 ist von hier aus ebenso nur wenige Kilometer entfernt.
Der Verwaltungssitz der Gemeinde Wedemark ist Mellendorf (Zentrum) und mit knapp 6700 Einwohnern der größte Ortsteil der Gemeinde. Die Gemeinde Wedemark liegt im nördlichen Speckgürtel der Landeshauptstadt Hannover und grenzt an Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen, Garbsen, Neustadt am Rübenberge (alle Region Hannover) sowie an Lindwedel (Heidekreis) und Wietze (Landkreis Celle).
Sonstiges
Kaufpreis Grundstück Waldrandlage, ca. 860qm: 129.000,- EUR.
Kaufpreis Grundstück vorderseitig, ca. 599qm: 98.000,- EUR.
Kaufpreis Gesamtgrundstück, 1.459qm: Auf Anfrage.
Der Kauf erfolgt provisionsfrei für den Käufer (m/w/d).
Die zur Bebaubarkeit gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr und stützen sich auf die vom Bauamt bestätigte Bauvoranfrage anhand vorhandener Bebauungsskizzen. Eine individuelle Bauvoranfrage sowie mögliche Genehmigungsverfahren sind in der Verantwortung und auf Kosten des Käufers bzw. Kaufinteressenten.
Anfragen senden Sie uns bitte ausschließlich schriftlich unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten über das hier bereit gestellte Formular oder gern auch direkt an [email protected]. Vielen Dank.
Persönliche Besichtigungen sind aus Haftungsgründen nur nach vorheriger Terminvereinbarung in unserer Begleitung möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG):
Als Immobilienmakler ist das Unternehmen Silke Hanebuth Immobiliengesellschaft mbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1 und 2 des GwG Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dies erfolgt bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass der Immobilienmakler nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhält, wenn Sie als natürliche Person handeln, i.d.R. mit einer Kopie Ihres Personalausweises. Bei einer juristischen Person wird eine Kopie des Handelsregisterauszugs benötigt, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Kaufinteressenten haben eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Informationen zum Urheberrecht:
Bilder, Texte und weitere Darstellungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, kopiert oder anderweitig verwendet werden. Die Marke „Silke Hanebuth Immobilien - Wir vermitteln Werte“ ist eine eingetragene, geschützte Marke beim Marken- und Patentamt.