HESSENGELD
Hol Dir die Grunderwerbsteuer zurück mit dem Förderprogramm "Hessengeld"
Zuschussprogramm zur Entlastung von Ersterwerbenden einer Immobilie im Bereich der Grunderwerbsteuer
Um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, bietet das Land Hessen in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen im Rahmen des Sofort-Programms "11+1 für Hessen" das Hessengeld an. Mit dem Hessengeld werden erstmalige Immobilienerwerber hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss entlastet.
10.000 EUR pro Erwerber, max. 20.000 EUR, 5.000 EUR für jedes einziehende Kind, nur der erstmalige Erwerb einer Immobilie!
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien durch einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die erstmals (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Hessengeld wird der erstmalige, grunderwerbsteuerpflichtige Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie gefördert.
Gefördert werden Erwerbsvorgänge ab dem 1. März 2024. Maßgeblich ist hier das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages.
Die erworbene Immobilie (Wohnimmobilie oder Baugrundstück) muss in Hessen liegen.
Wie sind die Konditionen?
Das Hessengeld beträgt 10.000 Euro je Erwerber/Käufer (maximal 20.000 Euro), der in die Wohnimmobilie einzieht, sowie 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahre, das mit in die Wohnimmobilie einzieht. Maßgeblich sind die Verhältnisse am Tag der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.
Das Hessengeld ist begrenzt auf die Höhe der tatsächlich angefallenen und gezahlten Grunderwerbsteuer.
Hier geht’s zum Antrag Hessengeld:
https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/guest-funding-finder