Es bietet Ihnen alles, was das Herz begehrt, es befindet sich in Hofstetten in einer sehr begehrten und ruhigen Lage. Hier finden Sie und Ihre Familie ein Rückzugort zum Wohlfühlen.
Es erwartet Sie ein traumhafter Garten sowie ein sonniges Plätzchen zum Relaxen am Abend.
Verwirklichen Sie Ihre Ideen und Sie erhalten ein Heim, um das Sie manch einer beneiden wird!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schlagen Sie zu, bevor es ein anderer tut!
* Grundstücksgröße ca. 1.055 qm
* Neubaugebiet
* bebaubar nach Bebauungsplan
* Lageplan vorhanden
* gewachsenes Wohnumfeld
* TOP Lage
Dieses herrliche Baugrundstück befindet sich in Hitzhofen-Hofstetten, in einer sehr angenehmen und ruhigen Lage.
Die Einkaufsmöglichkeiten, Bushaltestelle sowie die Schule und Kindergarten erreichen Sie in wenigen Fahrminuten.
Die Stadt Ingolstadt erreichen Sie in ca. 15 Fahrminuten. Zum größten Arbeitgeber in Ingolstadt gehört die Audi AG, dorthin benötigen Sie ca. 20 Fahrminuten, dorthin können Sie auch schnell, bequem und umweltfreundlich von Eitensheim ( ca.8 Minuten Entfernung ) mit der Bahn direkt ins Werk fahren.
Provisionshinweis
3,57 %
Bei Kauf verpflichtet sich der Käufer an die selbstständige Immobilienmaklerin Frau Marina Miller, eine Maklerprovision in der angegebenen Höhe nach notariellen Kaufvertrag zu leisten.
Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage. Aufsichtsbehörde, IHK München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2 in 80333 München.
Sonstiges
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen jederzeit unter Tel.: Frau Marina Miller +49 (0)162 - 74 61 377 oder
E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
Anfragen über die Immobilienportale werden nur mit vollständiger Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse bearbeitet.
Geldwäsche Gesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die MILLER REAL ESTATE GROUP nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Stichworte
Lage im Wohngebiet