Wer nicht unbedingt dem Ruf der Großstadt folgen muss und das ganze Jahr wie im Urlaub wohnen will, dennoch eine gut ausgebaute Infrastruktur sucht, findet hier in ruhiger, unverbaubarer und nicht beengender, Natur naher Lage ein großzügiges Baugrundstück.
Das Grundstück ist voll erschlossen sodass einer kurzfristigen Bebauung mit Ihrer individuellen Traumimmobilie nichts mehr im Wege steht.
Die Baugenehmigung für eine Stadtvilla inklusive Bodengutachten ist vorhanden und kann übernommen werden.
Eigene Entwürfe sind jederzeit realisierbar.
In Zeiten instabiler Währungen und hoher Inflationsrate,
eine sinnvolle Kapitalanlage mit beständigem Wert !
Vielleicht der passender Standort für Ihr neues Eigenheim oder Kapitalanlage ?
Entscheiden Sie selbst !
* Weitere Informationen: (Exposé, Lageplan, Bebauungsplan, individuelle Beratung, Reservierung usw. ) Auf Anfrage mit Ihrer vollständigen Adresse und Telefonverbindung ! *
Ruhige nicht beengende Lage nähe Golfplatz und See !
Die größte Attraktion hat die Gemeinde sicherlich im bekannten Waldhotel und dem Golfplatz in Friedrichsruhe. Zunächst mag man glauben, die Gemeinde Zweiflingen sei ein etwas abgelegener Ort. Dies stimmt jedoch nicht. Das Straßennetz der Gemeinde zählt verhältnismäßig zu dem umfangreichsten im Hohenlohekreis (über 20 km) und das Nahverkehrsmodell Hohenlohe (NVH) bietet fast stündlich Busverbindungen in die Nachbarorte und die nahgelegene Große Kreisstadt Öhringen.
Sonstiges
Bebaubarkeit:
2 Vollgeschosse möglich oder weniger
40 % überbaubar
SD, WD bis 45%, PD bis 15 Grad
Bodengutachten vorhanden
Ihre Daten:
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Mit Ihrer Anfrage erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre in das Kontaktformular eingegebenen Daten
elektronisch speichern und ausschließlich zur Bearbeitung unserer Immobilienangebote verarbeiten und nutzen.
Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Gewährleistungsausschluss:
Wir sind ständig um richtige und vollständige Darstellungen bemüht. Alle hier gemachten Angaben beruhen auf
Informationen von Ämtern und/oder vom Verkäufer, weshalb wir dafür keine Gewähr übernehmen können.
Objektkenntnis:
Wenn Ihnen das Verkaufsangebot des Objekts schon aus anderer Quelle bekannt ist, bitten wir innerhalb von dreiTagen um schriftliche Nachricht mit Quellennachweis. Danach gilt das Objekt als von uns nachgewiesen.
Widerrufsrecht:
Das EU-Recht zum Verbraucherschutz wirft Fragen auf, weshalb wir Ihnen folgende Hinweise geben:
Nach dem Fernabsatzgesetz bewirkt Ihre Anfrage einen Makler Vertrag, in dessen Rahmen Sie unsere typischen Serviceleistungen erhalten.
Mit Ihrer Anfrage nach weiteren Informationen, zur Kontaktaufnahme oder zur Besichtigung beantragen Sie, dass wir umgehend für Sie tätig werden. Die im Angebot genannte Maklergebühr wird jedoch erst beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrags für den Käufer zur Zahlung fällig.
Hierzu bitten wir um Beachtung der beim Immobilienportal angeführten und mit dem Exposé versandten Widerrufs Belehrung.
Stichworte
Lage im Wohngebiet