Himmelpforten - Gewerbefläche für Handwerksbetriebe

21709 Himmelpforten

Miete:
Preis auf Anfrage
6
Zimmer
1.200 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
21709 Himmelpforten
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Industrie, Werkstatt
Zimmer
6
Grundstück
1.200 m2
Lagerfläche
100 m2
Bonitätsnachweis
Online-ID
6f643156-2316-4842-a656-092aeba6e502
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
5.000,00
Betriebs- / Neben­kos­ten
150,00 €
Heiz­kosten
200,00 €
Parkmöglichkeit
Kfz-Stellplatz
5
Parkmöglichkeiten insgesamt
5

Zur Vermietung steht eine Gewerbefläche mit drei Büros, Aufenthaltsraum mit Einbauküche, einer Werkstatt mit Starkstrom und einem Lager/Produktionsfläche. Es sind 5 Kfz-Stellplätze vorhanden und der gesamte Außenbereich kann genutzt werden.

Ausstattung

- 3 Büroräume
- Aufenthaltsraum
- 2 WCs
- Starkstrom
- Lagerfläche im DG
- 5 Kfz-Stellplätze

Lage

Himmelpforten liegt im nordwestlichen Teil des Landkreises Stade und hat ohne die Bewohner der Mitgliedsgemeinden ca. 4600 Einwohner. Die gute Infrastruktur ist durch Supermärkte zur Versorgung des täglichen Bedarfs im Zentrum des Ortes, Arztpraxen verschiedener Fachrichtungen, Apotheken, Grundschule, Sekundarschulzentrum, Kindergarten und Fachgeschäfte geprägt. Die günstige Verkehrslage durch die B 73 und die Bundesbahnverbindung (Regionalbahn) nach Hamburg und Cuxhaven im Stundentakt (an Werktagen tagsüber) ist für Arbeitnehmer aus dem Stader und Hamburger Raum sehr interessant.

Sonstiges

Sonstiges Hinweis: Wir weisen höflich darauf hin, dass die hier gemachten Angaben ausschließlich auf den uns vom Eigentümer übermittelten Unterlagen und Daten basieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Das Angebot ist freibleibend. Forderungen und Irrtümer vorbehalten.

Wenn Sie zu diesem Angebot Kontakt zu uns aufnehmen, werden Ihre personenbezogenen Daten von uns gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://ish-immobilien.de/de/datenschutzerklaerung

Hinweise Geldwäschegesetz - GwG:

Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz schreibt uns zwingend vor, dass wir die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren. Stichworte Stellplatz vorhanden, Lagerfläche: 100,00 m², Nutzfläche: 124,00 m²