Historische Büroflächen in Stuttgart-Süd

70178 Stuttgart

18,90 €
pro Quadratmeter
404 - 3.207 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70178 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
3.207 m2
Fläche teilbar ab
404 m2
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
98eeec0e-87e9-4045-9fa2-47e6b0beba04
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttomonatsmieten
provisionsfrei
Preis pro m²
18,90 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
3,00 €
provisionsfrei

Hier im historischen Areal des Mörikehofs finden sich zwei Gebäude aus dem 19. Jahrhundert. vermietet werden Flächen im Gebäude der Böblinger Strasse - die Gebäude wurden in der Vergangenheit als Papierfabrik des Unternehmers Lemppenau genutzt und im Außenbereich über die letzten Jahre aufwendig aufgearbeitet.

Bezug: Q1 2024

Die Räumlichkeiten können noch in Abstimmung mit dem jeweiligen Mieter umgebaut werden, dies könnte sich jedoch auf den Mietpreis auswirken.

Lage

Mit 600.000 Einwohnern ist Stuttgart die sechstgrößte Stadt Deutschlands und liegt topografisch reizvoll zwischen Wäldern, Reben und dem Neckar eingebettet. Durch viele Täler, Anhöhen und Grünanlagen wird das Stadtbild geprägt. Als Landeshauptstadt ist Stuttgart der zentrale Verkehrsknotenpunkt für Süddeutschland mit internationalem Flughafen, hervorragender Autobahn- und Zuganbindung. Die Wirtschaftskraft der Region Stuttgart mit dem damit verbundenen Arbeitsplatzangebot ist einzigartig in Deutschland. Großunternehmen wie Daimler, Bosch, Porsche etc. haben ihren Sitz in Stuttgart. Als Universitätsstadt bietet Stuttgart auch dem akademischen Nachwuchs eine breite Palette an Studiengängen und Karrierechancen.

Urbaner Szenetreff im Stuttgarter Süden: Rund um den Marienplatz finden Sie alles, um eine entspannte Mittagspause in lässiger Atmosphäre zu verbringen! Von ausgefallenen Restaurants, coolen Bars bis hin zu hervorragenden (Eis-)Cafés. Die Zahnradbahn startet von hier außerdem ihre Auffahrt nach Degerloch.

Sonstiges

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Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.