Historische Stadtmühle mit vollausgestatteter Gastro-Küche!

67752 Wolfstein

490.000,00 €
Kaufpreis
1.879,5 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
67752 Wolfstein
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Gesamtfläche
1.879,5 m2
Grundstück
976 m2
Etagenanzahl
4
Immobilienwert
Online-ID
d86dca8c-9f35-404d-ae74-11421dbe1917
Kauf­preis
490.000,00 €
Altbau
Einbauküche
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.
Baujahr
1888
Heizungsart
Zentralheizung

- Fenster aus 1994
- Komplette EDV-Verkabelung inkl. Serverraum vorhanden
- Einzeldenkmal
- vollausgestattete Gastro-Küche
- Stellplätze: 3
- Gesamtfläche: 1.879,50 m²
- Bisherige Nutzung als Büro
- Die Immobilie wird leer übergeben

Lage

Wolfstein ist eine Stadt im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an, innerhalb derer sie die nach Einwohnern zweitgrößte Ortsgemeinde darstellt. Zudem ist sie die einwohnermäßig siebtgrößte innerhalb des Landkreises und die kleinste, die Stadtrecht besitzt. Wolfstein ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Gemessen an der Einwohnerzahl zählt Wolfstein zudem zu den kleinsten Städten Deutschlands. Wolfstein verfügt über einen Bahnhof, einen Netto und mehrere Banken. Besucher von außerhalb schätzen in Wolfstein vor allem die diversen Möglichkeiten zum Wandern und Radfahren.

Sonstiges

Courtagepassus Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EVKL GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Stichworte Sonstiges: frei werdend