Die Villa wurde Ende des 19. Jahrhunderts im Stil der italienischen Neorenaissance erbaut.
In den 1950er Jahren verlor das Haus sein Dachgeschoss und wurde nur mit einem flachen Walmdach wieder hergestellt.
Nach dem Erwerb im Jahr 1993, war es den Eigentümern ein großes Anliegen, bei der Sanierung der Villa in den Jahren 2001-2002, auch das Dachgeschoss wieder zu rekonstruieren
Das Haus verfügt über 12 Wohneinheiten mit Zugang über zwei Treppenhäuser. Zu allen 2- und 3-Raum- Wohnungen steht im Keller ein Abstellraum zur Verfügung. Es befinden sich vor dem Haus 8 und auf dem Hinterhof 2 Stellplätze. Die Zufahrt erfolgt über die Stresemannstraße.
Die Wohnunen im Erdgeschoss verfügen über eine Terrasse. Zwei Wohnungen haben einen Balkon. Alle Wohnungen können den parkähnlichen Vorgarten mitbenutzen.
Jede Wohneinheit verfügt über seine eigene Gastherme mit Heizkörpern für die Räume und Fußbodenheizung in den Bädern.
11 der Wohnungen sind aktuell fest vermietet. Eine Wohnung wird vom Eigentümer selbst genutzt.
Das Seebad Ahlbeck ist das östlichste der drei Kaiserbäder und liegt an der Grenze zum polnischen Teil der Insel Usedom mit dem Seebad Swinemünde.
Die Villa Margarethe reiht sich in eine Vielzahl von historischen Villen und Gebäuden in der 1. Reihe der Strandpromenade ein. Nur wenige Meter sind es bis zum Sandstrand und zum Wahrzeichen des Ortes die Seebrücke.
Sonstiges
Baujahr: 1890
Befeuerung/Energieträger: Gas
Heizungsart: Etagenheizung
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Hinweise:
Alle Angaben basieren auf Auskunft unserer Auftraggeber.
Haftungsausschluss: Trotz sorgfältiger Bearbeitung von Daten, Bildern, Grundrissen und Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben; die rechtliche Durchsetzung hier etwa dargestellter Soll-Mieteinnahmen wird nicht garantiert, ebenso wenig die Lieferfähigkeit des Angebotes bei Verkauf. Etwaige bei den Grundrissen dargestellte Möblierungen oder Ausstattungen, Sanitär sind nur beispielhaft.
Nach der neuen Energieeinsparverordnung 2014 ist der Verkäufer ab dem 01.05.2014 verpflichtet beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses den entsprechenden Nachweis gemäß der EnEV 2014 vorzulegen.
Nach § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind auf Baudenkmäler die Absätze 2 bis 4 nicht anzuwenden.
Stichworte
Stellplatz vorhanden, 2 Etagen, modernisiert: 2002