Das familiengeführte historische Gasthaus "Zur Krone" sucht einen Nachmieter. Nach 23 Jahren muss der aktuelle Mieter das Restaurant aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.
Auf einer Fläche von rund 120 m², bietet das Restaurant ca. 80 Gastplätze, eine Damen- und eine Herrentoilette sowie eine gut ausgestattete Küche. Weitere ca. 120 Gäste können im sonnigen Biergarten bewirtet werden.
Ein Kellerraum mit einer zusätzlichen Kühlzelle und ausreichend Lagerraum sind ebenfalls vorhanden.
Das Restaurant soll im laufenden Betrieb übergangslos übergeben werden, inklusive des kompletten Inventars. Eine Brauereibindung ist nicht vorhanden.
Für das laufende Geschäft und das komplette Inventar wird eine Abstandssumme fällig. Diese wird nach Interessenbekundung mitgeteilt.
Vollausgestattete Gastronomie
Terrasenbestuhlung + Sonnenschirme
elektr. Pizzaofen für 12 Pizzen
2 x Kühlzellen
2 x Gasherd mit je 4 Brenner
Dunstabzugshaube
Fritteuse
usw....
Das Gasthaus befindet sich in einer Seitenstraße in Bürstadt. Bürstadt liegt in der Oberrheinischen Tiefebene zwischen dem Rhein und dem Odenwald im Hessischen Ried. Nachbargemeinden sind im Norden die Gemeinde Biblis, im Nordosten die Gemeinde Einhausen, im Osten die Stadt Lorsch und im Süden und Westen die Stadt Lampertheim.
Bürstadt ist in drei Stadtteile gegliedert: Bobstadt, Bürstadt und Riedrode. Die beiden Ortsteile Bobstadt und Riedrode liegen etwa einen Kilometer von Bürstadt entfernt. Außerdem gibt es noch den Boxheimerhof, der mittlerweile durch einige Baugebiete zu einem eigenen kleinen Stadtteil herangewachsen ist, sowie eine Gärtnersiedlung im Süden der Stadt, die ihre Wurzeln in der römischen Zeit hat.
Maklerprovision / Courtage Die Maklerprovision beträgt für den Mieter/Pächter 3,57 Kalt-Monatsmieten inkl. gesetzlicher MwSt. und wird bei Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages fällig. Sonstiges Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die in diesem Exposé und etwaigen Anlagen und Plänen enthaltenen Angaben und Objektbeschreibungen beruhen ausschließlich auf Angaben des Auftraggebers. Der Makler hat deren sachliche Richtigkeit nicht überprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt der Makler daher keine Haftung. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten.