Hochinteressantes Grundstück in der Ortsmitte / teils bebaubar / Kauf gegen Gebot

84424 Isen

995.000,00 €
Kaufpreis
12.972 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
84424 Isen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
12.972 m2
Immobilienwert
Online-ID
97f48d92-e65b-4aaf-8988-8fb770c133c1
Kauf­preis
995.000,00 €

Exklusiv zum Verkauf steht hier ein knapp 13.000 m² Grundstück in absolut ruhiger & leichter Hanglage.

Das Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen:
- Flurstück 1698 mit annähernd 2.400 m² ist Bauland und könnte mit zwei großzügigen Einfamilienhäusern (zwei Vollgeschosse plus Dachgeschoss) bebaut werden. Hierfür liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vor.
- Flurstück 1845 mit 10.580 m² ist derzeit landwirtschaftliche Fläche. Das diese Fläche als Bauland ausgewiesen wird ist aus unserer Sicht eine Frage der Zeit, da es sich hierbei um eine Ortsabrundung handeln würde.

Der Ort Burgrain besteht überwiegend aus Einfamilien- & Doppelhäusern.

Lage

Burgrain gehört zur Marktgemeinde Isen, die nur ca. 2 km entfernt ist. Isen ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Erding und deren Hauptort. Isen ist die südlichste und mit knapp 5800 Einwohnern die sechst größte Gemeinde des Landkreises in der sämtliche Nahversorger vor Ort sind.

Durch die nahegelegene Autobahn A 94 (7 km) erreichen Sie die Stadtgrenze München in nur 30 Fahrminuten. Die Bundesstraße B12 bei Hohenlinden ist ebenfalls nur 7 km entfernt.

Eine Regionalbahnverbindung haben Sie im ca. 15 km entfernten Hörlkofen oder Dorfen. Im ca. 19 km entfernten Markt Schwaben haben Sie sowohl S-Bahn als auch Regionalbahnanschluss.

Sonstiges

Sonstiges Aufgrund einer Nachlassangelegenheit wird dieses Objekt im Bieterverfahren angeboten - das Mindestgebot liegt bei € 995.000,-- .

Beim Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder eine Versteigerung. Das Bieterverfahren ist zeitlich begrenzt und gibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb dieser Zeit ein Gebot für die angebotene Immobilie abzugeben. Dem Verkäufer ist die Entscheidung vorbehalten, ob er das abgegebene Gebot annimmt, ablehnt oder auf dieser Basis weiter verhandeln will. Nur bei Einigung zwischen Ihnen und dem Verkäufer kommt es zur Übertragung der Immobilie durch einen notariellen Kaufvertrag.


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