Hochwertig sanierte großzügige Wohnung im ehemaligen Ring-Messehaus !

04105 Leipzig

2.248,00 €
Warmmiete
5
Zimmer
152,85 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
04105 Leipzig
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
5
Wohnfläche
152,85 m2
Etage
4
Zustand
vollsaniert
Bonitätsnachweis
Online-ID
37d92de9-ccdb-4c10-b675-5fec1ef98b9a
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3.996,00
Warm­miete
2.248,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
250,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
Altbau
Balkon / Terrasse
Fußbodenheizung
Parkmöglichkeit
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
1× / 80,00 € Miete
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Historische Messearchitektur trifft modernes Wohnambiente !

Das auch als Ring-Messehaus bekannte, beeindruckende Gebäude wurde in den Jahren 1922/1923 errichtet. Nach Erweiterungen in den Jahren 1925/1926 galt der Gebäudekomplex als das größte innerstädtische Messehaus der Welt. Im Jahr 2012 wurde das Grundstück geteilt.

Nach der umfassenden Sanierung entstand Ende 2014 diese traumhaften Wohnung.

Ausstattung

Folgende Ausstattung zählt zu dieser 5-Zimmer-Wohnung.

- Parkettfußböden in den Wohnräumen
- modernes Masterbad mit Kristallspiegel, Downlights, Wanne, ebenerdiger Dusche
- Gästebad mit Fenster und ebenerdiger Dusche
- Fußbodenheizung in der kompletten Wohnung
- gespachtelte Wände
- eine Videowechselsprechanlage
- ein Balkon
- ein Abstellraum
- ein optionaler TG-Stellplatz für 80,00 EUR / Monat

Lage

Die Liegenschaft befindet sich in sehr zentraler und beliebter Lage von Leipzig, im Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum/Zentrum-Nordwest.
In nur wenigen Fußmetern hat man auf der einen Seite die Innenstadt zum Einkaufen, Flanieren, Ausgehen und auf der anderen Seite das Rosental zum Spazierengehen, Erholen, Joggen. Nicht zu vergessen ist der Leipziger Zoo der mit seinen attraktiven Erlebniswelten praktisch vor der Haustür liegt.

Sonstiges

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DAS VORSTEHENDE ANGEBOT IST FREIBLEIBEND UND DIE ZWISCHENZEITLICHE VERMIETUNG SOWIE ÄNDERUNGEN UND IRRTÜMER BLEIBEN VORBEHALTEN! ETWAIGE EINZEICHNUNGEN IN DEN GRUNDRISSPLÄNEN (KÜCHEN, WASCHMASCHINE, MÖBEL ETC.), SIND LEDIGLICH EINRICHTUNGSVORSCHLÄGE UND SIND NICHT MIETVERTRAGSBESTANDTEIL.