Die im Jahr 2022 aufwändig renovierte 2-Zimmer-Wohnung liegt im 2.Stock (ohne Aufzug) einer sehr gepflegten Wohnanlage mit nur 8 Wohnungen im Haus.
Das Anwesen ist mit 12 cm Vollwärmeschutz wärmegedämmt.
Die Wohnung ist seit dem 01.04.2023 an eine zuverlässige Mieterin vermietet. Die monatliche Kaltmiete beträgt 400,00 € und ist zur Kapitalanlage intressant.
Die Instandhaltungsrücklage beträgt 38.474,28 € zum 31.12.2022 für das gesamte Objekt. Auf die Wohnung entfallen hiervon 1.071,89 €
Die Wohnung befindet sich in einem sehr gepflegtem und top renovierten Zustand.
Der Boden im Badezimmer und in der Küche ist gefliest. Das Wohn- und Schlafzimmer sowie der Flur sind mit modernem Laminat ausgelegt.
Das innenliegende, hell geflieste Badezimmer ist mit einer Echtglas Dusche, einem Handtuchheizkörper, einem Waschtisch und einem WC ausgestattet. Hier befindet sich auch der Anschluss für eine Waschmaschine.
In der gesamten Wohnung sind isolierverglaste Kunststofffenster verbaut.
Weiterhin verfügt die Wohnung über einen kleinen Balkon und ein Kellerabteil.
Ruhige Ortsrandlage der Stadt Röthenbach/Pegnitz mit ca. 12.000 Einwohnern.
Die Lage der Wohnung ist geprägt von einer guten Infrastuktur. Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Banken und Ärzte sind in näherer Umgebung vorhanden. Die öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn Verbindung nach Nürnberg oder nach Lauf sowie die Haltestelle des Stadtbusses) befinden sich in fußläufiger Entfernung. Die Autobahnen (A 9 und A 3) sind ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar.
Hoher Freizeitwert durch naturnahe Umgebung, Freibad, Hallenbad und Sportvereine.
Hinweise zum Geldwäschegesetz
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie ihrem Immobilienmakler Ihren Personalausweis und ermöglichen Sie ihm die erforderlichen Aufzeichnungen.
• Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte.
Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz: http://www.stmi.bayern.de, Stichwort: Innere Sicherheit und Ordnung
Stichworte
Zustand: renoviert, gepflegt
Serviceleistungen: Hausmeister
Sonstiges: ISDN