Der ehemalige Fleischverarbeitungsbetrieb wurde von 1927 bis 1930 erbaut, 1995 entkernt und 2020/2021 umfassend saniert.
Der seit 1978 unter Denkmalschutz stehende Stahlskelettbau wurde mit rotem Klinker verkleidet und besteht aus zwei sechsgeschossigen Flügeln, die im stumpfen Winkel zueinander geordnet sind.
Zur Anmietung steht eine hochmoderne Bürofläche von ca. 1.598 m² im 3. Obergeschoss.
- hochwertiges Industriedesign im Backsteinbau
- barrierefreier Zugang
- elektronisches Schließsystem
- offene Akustikdecke
- Deckensegel zum Kühlen und Heizen
- moderne LED-Beleuchtung
- Glastrennwände mit Blickschutz
- innenliegender Blendschutz
- Whiteboards
- Doppelboden mit Bodentanks für Medien
- Datenverkabelung CAT7
- Serverräume klimatisiert
- hochwertige Einbauküchen
- getrennte Sanitärbereiche
- zentraler Fahrradraum mit Duschen und Umkleiden
- E-Bike Lademöglichkeit
- E-Mobilität in Vorbereitung
- Übernahme der Möblierung/Technik gegen Ablöse oder Miete möglich
Löbtau ist ein Stadtteil mit sich flächenhaft wandelnder Bebauung, die noch heute die einzelnen Besiedlungszeiten widerspiegelt. In seinem Ursprung im Tal der Weißeritz an der Tharandter Straße prägen gewerbliche Ansiedlungen das Bild.
Weiter westlich in Richtung Reisewitzer Straße findet sich eine größtenteils offene Bebauung der Gründerzeit mit sehr schönen, typischen Dresdner Würfelhäusern. Sanierte Stadtvillen und stilvolle Gründerzeitbauten mit Klinkerfassaden prägen das Viertel.
Lediglich entlang der Kesselsdorfer Straße und rund um die offenen Plätze finden sich geschlossene Areale. Löbtau ist ein Stadtteil mit hervorragender Infrastruktur. Die Kesselsdorfer Straße als Einkaufs- und Geschäftsmeile bildet das Stadtteilzentrum von Löbtau.
Sonstiges
Baujahr: 1930
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihr Ansprechpartner: Falk Protze
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612-30
Fax: 0351 43612-40
[email protected]
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.
Stichworte
Gesamtfläche: 40.000,00 m²