Hohenwart! 2-ZKB Obergeschoss-Whg. mit 9,90 m² West-Balkon, Fußbodenheizung, elektrische Rollläden, Videosprechanlage und bodengleicher Dusche!

86558 Hohenwart

249.000,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer
51,45 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
86558 Hohenwart
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
51,45 m2
Etage
1
Zustand
Erstbezug
Immobilienwert
Online-ID
a35bf59a-c05c-416a-9762-e671e1e0580f
Kauf­preis
249.000,00 €
provisionsfrei
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
teilweise
Balkon / Terrasse
Fußbodenheizung
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
unterkellert
offene Küche
Baujahr
2025
Kfz-Stellplatz
1× / 15.000,00 € Kaufpreis
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Bei der angebotenen Wohnung handelt es sich um eine 2-Zimmer Wohnung im 1. Obergeschoss, mit einem ca. 9,90 m² großen West-Balkon.

Die Bauausführung erfolgt in massiver Ziegelbauweise mit Wärmedämmverbundsystem, sowie 3fach verglasten Fenstern.
Beheizt wird das Mehrfamilienhaus mit einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe.

Der Baubeginn ist für Anfang 2025 vorgesehen, die Fertigstellung wird ca. im Frühjahr 2026 erfolgen.

Auf dem Grundstück entsteht ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten, auf Wunsch erhalten Sie gerne das Gesamtexposé.

Energieausweis:
Der Energieausweis wird gerade erstellt und liegt zur Besichtigung vor.

Ausstattung

- Balkon mit ca. 9,90 m² Grundfläche nach Westen ausgerichtet
- Videosprechanlage
- Fußbodenheizung mit Raumthermostaten
- Elektrische Rollläden
- Bodengleich geflieste Dusche
- Hochwertiger Waschtisch mit Vigour-Designunterschrank (Model Clivia in verschiedenen Farbvarianten)
- Echtholzböden und hochwertige Fliesen
- Bad mit Fenster
- Kellerabteil
- Waschmaschinenanschluss im eigenen Keller

Lage

Zentralge Lage in Hohenwart!

Das Zentrum von Hohenwart (Bäcker, Metzger, Apotheke, etc.) ist fußläufig in ca. 5 Minunten zu erreichen (Entfernung ca. 500 Meter).

Die Entfernung nach Schrobenhausen beträgt ca. 10 km, nach Pfaffenhofen a. d. Ilm ca. 12 km.

Sonstiges

Rechtlicher Hinweis Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer oder Bauträger, wir übernehmen hierfür sowie für Tippfehler keine Haftung! Ein Rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt nur durch notarielle Beurkundung zustande. Die Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Stichworte Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung Sonstiges: Neubaustandard