Home Office

86343 Königsbrunn

430.000,00 €
Kaufpreis
5
Zimmer
100 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
86343 Königsbrunn
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
5
Wohnfläche
100 m2
Etage
1
Immobilienwert
Online-ID
0fbefdeb-6b3b-4c36-b9ba-b6f30bd72e88
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
430.000,00 €
unterkellert
teilweise
Balkon / Terrasse
Fußbodenheizung
Parkmöglichkeit
unterkellert
offene Küche
Baujahr
2024
Kfz-Stellplatz
2
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

Sonstiges

Die Idee und Planunug Auf diesem Grundstück haben wir eine kleine Hausanlage geplant. Ruhig gelegen, erhalten Sie eine Immobilie mit zwei Häusern. Im Haus 1 sind 3 Einheiten und im hinteren Haus Nr. 2 wurden ebenso 3 große Wohneinheiten geplant. Viele Arbeitnehmer wünschen sich Homeoffice. 20 Prozent der Beschäftigten möchte sogar an fünf Tagen in der Woche von zu Hause arbeiten. Denn mit diesem flexiblen Arbeitszeitmodell sparen sie sich lange Anfahrten zum Arbeitsplatz. Auch kurze Unterbrechungen, um zum Beispiel nach den Kindern zu sehen, sind im Homeoffice möglich. Daneben hat das Modell Homeoffice noch weitere Vorteile. In unseren Planungen haben wir dieses berücksichtigt.
Hier ein paar Argumente
Arbeitsweg: Einer der Vorteile, der Arbeitnehmern wohl häufig recht früh einfällt, wenn sie an die Arbeit im Homeoffice denken, ist der Arbeitsweg. Denn den sparen sie sich. Vor allem Beschäftigte, die einen recht langen Anfahrtsweg zu ihrem Arbeitgeber haben und die vielleicht sogar jeden Morgen im Stau stehen, werden das Pendeln nicht vermissen, sondern sich sehr über die Möglichkeit freuen, aus dem Homeoffice arbeiten zu können.
1.Eigenverantwortung: Homeoffice bedeutet außerdem, dass die Arbeitnehmer sich ihren Arbeitstag zum großen Teil selbst einteilen können. Denn nur die wenigsten Arbeitgeber kontrollieren täglich, was ihre Beschäftigten den ganzen Tag über im Homeoffice geleistet haben. In der Regel beschränkt man sich auf regelmäßige Meetings oder Statusupdates zum Projekt. Im Großen und Ganzen können die Beschäftigten jedoch selbst bestimmen, wann sie was erledigen. Dieses Selbstbestimmte Arbeiten kann sehr motivierend sein.
2.Flexibilität: Gerade Eltern oder Arbeitnehmer mit vielen privaten Verpflichtungen schätzen die Flexibilität, die häufig mit der Arbeit im Homeoffice einhergeht. Wenn der Chef nicht täglich den Arbeitsfortschritt kontrolliert, kann man bestimmte Aufgaben auch auf einen anderen Tag verschieben. Wichtig ist nur, dass sie bis zur Deadline fertig werden.
3.Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Flexibilität und Eigenverantwortung tragen dazu bei, dass der Beschäftigte mehr Möglichkeiten hat, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Ein kurzfristiger Arzttermin oder ein Auftritt des Kindes mit dem Schulchor lässt sich dank Homeoffice leichter bewerkstelligen als mit einem Job, bei dem man von acht bis 17 Uhr im Büro sein muss.
Die Teilungserklärung Die Teilungserklärung bei den Wohnungen
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG oder durch Teilungserklärung gemäß § 8 WEG begründet. In der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung wird. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass jede Eigentumswohnung im Haus einzeln veräußert und belastet werden kann. Auch Sondernutzungsrechte können in der Teilungserklärung begründet werden. Im Regelfall enthalten Teilungserklärungen neben der eigentlichen formellen Aufteilung als zweiten Teil noch die sogenannte Gemeinschaftsordnung. Diese regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann vom Wohnungseigentumsgesetz abweichende Bestimmungen enthalten, soweit das Gesetz abdingbar ist. In unserem Fall würden wir jede Wohnung einzeln behandeln vom anderen unabhängig und somit eines Verwalters unnötig macht. Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit für die Wohnungseigentümer verbindlich. Bestandteil der Teilungserklärung ist auch der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden kann. Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe, der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.
Das Eigentum Das Gemeinschaftseigentum bei den Wohnungen
Sind in einem Mehrfamilienhaus mehrere Eigentumswohnungen vorhanden, ist zwischen dem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Dabei gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Bei der Definition von Gemeinschaftseigentum macht es sich das Wohnungseigentumsgesetz einfach. Laut §1 Abs. 5 WEG ist gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht explizit im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus und die Flure, ohne die ein Betreten der Wohnbereiche nicht möglich wäre, oder die gemeinsam genutzte Heizungsanlage. Die Heizkörper gehören dagegen zum Sondereigentum. zusammen verantwortlich. Näheres wird in der Notarurkunde festgelegt.
Das Sondereigentum bei den Wohnungen
Die rechtliche Grundlage für Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz). Laut der § 1 WEG-Gesetz Definition ist Wohnungseigentum das „Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“. Dementsprechend kann Wohnungseigentum lediglich an Wohnungen begründet werden. Die Begründung des Wohnungseigentums erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch. Für jede einzelne Wohnung wird ein einzelnes Grundbuchblatt erstellt. Demzufolge können Wohnungen, an denen Wohnungseigentum begründet wurde, ebenso verkauft, belastet oder verschenkt werden wie andere Immobilienobjekte auch.

Die AB Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG oder durch Teilungserklärung gemäß § 8 WEG begründet. In der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung wird. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass jede Eigentumswohnung im Haus einzeln veräußert und belastet werden kann. Auch Sondernutzungsrechte können in der Teilungserklärung begründet werden. Im Regelfall enthalten Teilungserklärungen neben der eigentlichen formellen Aufteilung als zweiten Teil noch die sogenannte Gemeinschaftsordnung. Diese regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann vom Wohnungseigentumsgesetz abweichende Bestimmungen enthalten, soweit das Gesetz abdingbar ist. In unserem Fall würden wir jede Wohnung einzeln behandeln vom anderen unabhängig und somit eines Verwalters unnötig macht. Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit für die Wohnungseigentümer verbindlich. Bestandteil der Teilungserklärung ist auch der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden kann. Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe, der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind. Die Wohnungen Die OG Wohnung
Diese Wohnung ist nun für die Familie mit 3 Kindern geeignet. Sie benötigen drei Kinderzimmer sowie ein Schlafzimmer, dann wären Sie hier richtig. Eine ganze Etage für sich zum Austoben. Mehr als 100 m² Wohnfläche und deutlich günstiger als ein Reihenhaus. Hier kann es stimmen, wenn Sie meinen, Kaufen statt Miete. Oder suchen Sie eine Wohnung mit sepreraten Arbeits- oder Gästezimmer. Das wäre auch eine weitere Möglichkeit. Sie haben zwei kleine süße Kinder, benötigen jedoch ein Arbeitszimmer und Sie arbeiten im Homeoffice. Dann ist dieses eine Alternative und eine weitere Möglichkeit Arbeiten und Familie zu vereinen. Für die Finanzierung kommt eventuell auch ein Darlehen der LABO Bayern in Frage. Hier helfen Ihnen unsere Spezialisten weiter. Dasn günstige Darlehen der Landesbank kann Ihnen sehr hilfreich sein. Fragen Sie uns!
Die Maisionettewn Wohnung im DG
Bis zu 5 Zimmer und eine Grundfläche von ca. 122 m² bietet auch eine junge Familie mit mehreren Kindern viel Platz. Sie benötigen Kinder-, sowie ein Arbeitszimmer, dann wären Sie hier richtig. Eine ganze Etage für sich zum Austoben. Mehr Platz und deutlich günstiger als ein Reihenhaus. Hier kann es stimmen, wenn Sie meinen, Kaufen statt Miete. Oder suchen Sie eine Wohnung mit sepreraten Arbeits- oder Gästezimmer. Das wäre auch eine weitere Möglichkeit. Sie haben zwei kleine süße Kinder, benötigen jedoch ein Arbeitszimmer und Sie Arbeiten im Homeoffice. Dann ist dieses eine Alternative und eine weitere Möglichkeit Arbeiten und Familie zu vereinen. Für die Finanzierung kommt eventuell auch ein Darlehen der LABO Bayern in Frage. Hier helfen Ihnen unsere Spezialisten weiter. Dasn günstige Darlehen der Landesbank kann Ihnen sehr hilfreich sein. Fragen Sie uns!
Das Balkonkraftwerk Mini-Solaranlagen werden immer beliebter. Seit Mai 2024 gibt es bessere Konditionen. Mit einer steckerfertigen Mini-Solaranlage kann jeder an der Energiewende teilhaben – mit wenig Aufwand und auf engstem Raum. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke wächst stetig. Immer mehr Menschen wollen selbst Strom erzeugen, um sich unabhängiger von Energiemarktpreisen zu machen und ihre Kosten zu senken. Das Balkonkraftwerk funktioniert wie folgt. Wir bringen Solarpanels an, dann den Stecker in die Dose und nun Geld sparen. So lautet das Produktversprechen bei Balkonkraftwerken. Wegen ihrer einfachen Handhabung und der kompakten Abmessung können Sie die Mini-Solaranlagen zu Hause anbringen. Möglich ist das an einem Balkongeländer, an der Fassade, auf der Terrasse oder dem Dach. Balkonkraftwerke bestehen meist aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um – von Gleich- in den Wechselstrom. Danach kann der umgewandelte Strom direkt in eine Steckdose eingespeist werden. Der Stromzähler zu Hause läuft dann langsamer, weil weniger Energie aus dem Netz bezogen wird. Circa 350 bis 470 Watt Ausgangsleistung hat ein typisches Solarmodul. Eine handelsübliche Mini-Solaranlagen mit zwei Modulen kann also die doppelte Menge Strom produzieren. Seit Mitte Mai 2024 darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung. Die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst die Sonnenenergie, bevor sie wieder auf Strom vom Versorger angewiesen sind.


Baucontrolling Auf Wunsch und nach Absprache mit Ihnen, können Sie dieses Haus auch von der DEKRA oder TÜV abnehmen lassen. Diese unabhängige Überwachung der Bauausführung schafft Transparenz und sichert die Qualität. Dokumentierte und zertifizierte Qualität gibt Ihnen Sicherheit und gewährleistet ein dauerhafter und hoher Wert Ihrer Immobilie. Die Gewährleistung Sie erwerben das Haus / Wohnung wie es steht und liegt. Sollten Arbeiten, energetische Sanierungen durch Unternehmen ausgeführt werden, werden wegen etwaiger Mängel an den Baulichkeiten diese im Neubaubereich nach Werkvertragsrecht eine Gewährleistung nach BGB von 5 Jahren gewähren. Näheres erfahren Sie im persönlichen Angebot. Wir werden nach Absprache mit Ihnen und der Stadt die Arbeiten beginnen und das Haus zügig fertig stellen. Die Wohnungen werden vom Verkäufer verkauft, wie diese stehen und liegen. Stichworte Zustand: Erstbezug, projektiert TV: Kabelanschluss, Sat-Anschluss Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung Sonstiges: ISDN, Neubaustandard