Der Energieausweis befindet sich in Bearbeitung.
Bei dieser Wohnung handelt es sich um 1,5 Zimmer-Wohnung. Ein großer Wohnbereich in welchen die EBK Platz findet sowie ein separates Schlafzimmer sind vorhanden. Vom Wohnraum gelangt man in das Badezimmer sowie auch in den Abstellraum.
Die renovierte Wohnung im EG eines Zweifamilienhauses kann zeitnah nach Absprache bezogen werden.
Links vom EIngang können Sie sich gerne einen kleinen Tisch und 2 Stühle stellen und so im Sommer Zeit im Vorgarten verbringen.
Das Haus befindet sich in einer ruhigen Lage in Versbach. Es gibt jede Menge Einkaufsmöglichkeiten - Stadtbus - nicht weit von der Innenstadt entfernt.
Mindestmietdauer - 2 Jahre
Haustiere sind leider in dieser Wohnung nicht gestattet.
neue EBK
Vinyl - Boden
Bad mit Dusche und Fenster, Fußbodenheizung im Badezimmer!
Kunststofffenster - 3 fach verglast
Elektrische Rolläden
Sprechanlage mit Videoübetragung
Hochwertige Ausstattung - wie zum Selbstbezug! Weiße Fußleisten und schöne Zimmertüren.
Die Eigentümer legen Wert auf eine sehr gute Ausstattung!
Tageslicht in allen Räumen
Versbach ist ein Ortsteil der Stadt Würzburg mit etwa 7.500 Einwohnern, der sich besonders durch seine intakte Infrastruktur sowie die Nähe zu den Unikliniken und zum Gewerbegebiet Ost auszeichnet.
Kindergarten und Schule, Einkaufsmöglichkeiten u.v.m. sind vor Ort vorhanden, auch die Innenstadt ist durch eine sehr gute Stadtbusanbindung in wenigen Minuten zu erreichen.
Besichtigungstermine
Haben Sie ernsthaftes Interesse an der Wohnung und würden sie gerne einmal besichtigen?
Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen:
•Ihre vollständige aktuelle Anschrift mit Festnetz- und Handynummer
•Mit wie vielen Personen möchten Sie die Wohnung nutzen?
•Welchen Beruf üben Sie aus?
Wenn wir diese Informationen vollständig erhalten haben können wir Ihnen die Wohnung nachweisen und einen Besichtigungstermin für Sie vereinbaren bzw. Ihnen die Anschrift des Objekts nennen.
Nachweispflicht:
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir aufgrund der uns vom Eigentümer auferlegten Nachweispflicht nur Anfragen mit vollständig ausgefüllter Angabe der Anschrift und Rufnummer bearbeiten!
Das Geldwäschegesetz sieht vor:
Der Vertragspartner ist zu identifizieren.
Dies geschieht
•durch Einsichtnahme in den Personalausweis – Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken.
•bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister. Es werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt.