Ideale Grundstücksform - Hervorragende Ausrichtung - Hamburg-nahe Lage - Top-Grundstücksgröße!

21629 Neu Wulmstorf

495.000,00 €
Kaufpreis
1.070 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
21629 Neu Wulmstorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
1.070 m2
Immobilienwert
Online-ID
11966e80-b935-4bbc-9619-403c71e17f40
Kauf­preis
495.000,00 €

Lage

Ruhiges Wohnen mit kurzen Wegen
Einkaufen – mit dem Fahrrad in 3 Minuten!
Grundschule – mit dem Fahrrad in 2 Minuten und zu Fuß in 6 Minuten!
Gymnasium – mit dem Fahrrad in 16 Minuten, mit dem Bus in 13 Minuten
und mit dem Auto in 11 Minuten
Bushaltestelle – zu Fuß in 3 Minuten!
Auffahrt zur A1 – in 9 Autominuten erreicht!
Stadtgrenze Hamburg – in 9 Autominuten erreicht!
Landschaftsschutzgebiet in 7 Autominuten oder in 13
Fahrradminuten erreicht!

Sonstiges

Highlights, die begeistern! - Hamburg, so nah!
- ruhige Wohnlage!
- nach Süden ausgerichteter Garten!
- eine ideale Grundstücksform, die eine herausragende
Planungsgrundlage für Sanierung und Erweiterungen des
Bestandes oder für einen Neubau bietet!
- ein großes Grundstück, für das die BauNVO von 1977 gültig ist
(telefonische Auskunft des Bauamtes – sollte gegebenenfalls
überprüft
werden)!
- Realteilung möglich, sofern die baurechtlichen Anforderungen
erfüllt werden (telefonische Auskunft des Bauamtes – sollte
gegebenenfalls
überprüft werden)!
Das Haus kann saniert und dabei erweitert werden!
Ein Abriss des Altbestandes bietet wiederum die Möglichkeit
einer individuellen Planung für Menschen mit
überdurchschnittlichen Ansprüchen. Hier ruht das Potenzial für
ein Traumhaus auf einem traumhaften Grundstück.
Auch ein Haus mit einer Einliegerwohnung könnte hier
umgesetzt werden. Rechtliches und Sonstiges Fragen zu unseren Angeboten beantworten wir Ihnen gerne per
Email oder unter unserer angegebenen Telefonnummer. Wir
bitten um Verständnis dafür, dass wir Informationen zu unseren
Objekten nur erteilen, wenn Sie bei Ihrer Anfrage Ihren
vollständigen Namen, die vollständige Anschrift, eine
Telefonnummer und ggf. Ihre Email-Adresse angeben und dem
Maklervertrag zugestimmt haben. Gerne vereinbaren
wir mit Ihnen dann auch einen Besichtigungstermin.
Besichtigungen können nur über unser Büro vereinbart werden.
Sollten Interessenten die zum Verkauf stehende Immobilie wiedererkennen oder aus
sonstigen Gründen in der Lage sein, den Eigentümer ausfindig zu
machen, so weisen wir darauf hin, dass eine direkte Kontaktaufnahme vom
Eigentümer nicht erwünscht ist. Interessenten, die diesen Hinweis
missachten, werden vom Erwerb ausgeschlossen. Die Eigentümer lehnen eine direkte Kontaktaufnahme gleich welcher Art von Interessenten oder Maklern ab.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Bau- und Leistungsbeschreibung, der Haustechnik, Bebauungs- und Nutzungsformen sowie steuerlichen Komponenten oder Flächenangaben der jeweiligen Immobilie. Alle Angaben beruhen
auf Informationen des Eigentümers, der seinerseits nur die ihm bei Erwerb übergebenen Unterlagen und Angaben wiedergibt.
Alle Angaben sind vor notariellem Kauf-/Miet-/Pachtvertragsabschluss vom Käufer / Mieter zu prüfen. Inventar ist nur dann im Kaufpreis enthalten, wenn dies im
Kaufvertrag vereinbart wird. Auf den Fotos ggf. enthaltene Einrichtungsgegenstände
sind nicht im Kaufpreis enthalten. Bitte beachten Sie auch folgende Verbraucherinformationen:
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OSPlattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie hierauf hinzuweisen. Für den Inhalt dieses Links übernehmen wir wie auch für etwaige andere Links jedoch ausdrücklich keine Haftung. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande – wie z.B. die Anforderung des Objekt-
Exposés, die Anforderung weiterer Informationen oder die Anfrage zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Die Höhe der Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer
(aktuell 19%) bezogen auf den Kaufpreis und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtskosten trägt
der Käufer. Energieausweis für Altbestand Es wird zunächst davon ausgegangen, dass der Erwerber den Altbestand
abreißen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Energieausweis
unverzüglich und vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrages erstellt.
Die Bundesregierung hat in ihrer Begründung zum Beschluss der EnEV
2007 – zum § 16 Absatz 2 – wie folgt erwähnt:
„Wird ein Gebäude im Hinblick auf einen bevorstehenden Abriss veräußert, wäre es offensichtlich zweckwidrig, einen Energieausweis zu verlangen. Dazu bedarf es keiner ausdrücklichen Regelung."