In einer wunderschönen, ruhigen und gepflegten Lage der Stadt Auerbach/Vogtl., im Ortsteil Rebesgrün, befindet sich dieses 1000 m² große Baugrundstück zum Selbstverwirklichen! Die Fläche bietet jede Menge Platz zur freien Entfaltung in einer familienfreundlichen Umgebung. Aktuell verfügt das Flurstück über einen schönen Baumbestand und Wiese. Alle Medien, Gas, Wasser, Abwasser und Telefon liegen an der Straße an. Idyllische Ruhe findet man hier und doch ist die Innenstadt von Auerbach/Vogtl. in kurzer Zeit erreichbar. Die Haltestellen des ÖPNV sind ebenfalls nur wenige Gehminuten entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kitas befinden sich in unmittelbarer Nähe. Erfüllen Sie sich den Traum von Ihrem eigenen Zuhause.
Der Ortsteil Rebesgrün befindet sich nordwestlich der Stadt Auerbach im schönen Vogtland. Im Südosten geht das Siedlungsgebiet nahtlos in das Stadtgebiet von Auerbach/Vogtl. über. Die große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. liegt im deutschen Mittelgebirgsraum, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Erzgebirge. Der ÖPNV ist gut aufgestellt, die größeren Städte wie Plauen, Oelsnitz, Zwickau und auch Hof erreichen Sie in kurzer Zeit. Zur Bundesautobahn A 72 sind es 10 Fahrminuten.
Provisionshinweis
3.57 % inkl. gesetzl. MwSt.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z. B. die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Nachweises. Gemäß den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen dürfen wir bei einer Tätigkeit sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite jeweils nur Courtagen in gleicher Höhe verlangen. Da wir bzgl. des angebotenen Objektes sowohl/ für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite tätig werden, werden wir sowohl der Verkäufer-als auch der Käuferseite jeweils eine Courtage i. H. v. 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (in jeweils geltender Höhe berechnen; aktuell beträgt die Umsatzsteuer 19 %, sodass die Courtage insg. brutto 3,57 % des Kaufpreises beträgt). Diese Courtageansprüche unsererseits sind jeweils (der Verkäufer- und der Käuferseite gegenüber) verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzgl. des angebotenen Objektes. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Stichworte
Bundesland: Thüringen