Dieses große Grundstück teilt sich auf in 628 qm und 1006 qm.
Die Fläche von 628 qm darf gemäß Bauvorbescheid von der Stadt Lahr bebaut werden. Die Erschließung ist gesichert. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften, z.B. Abstandsflächen, bauliche Nutzung, Bauweise etc. sind später bei Einreichung des Bauantrages zu beachten.
Ein Hausentwurf vom Architekten über ein schickes Einfamilienhaus liegt uns vor. Hier können Sie sich vor informieren und orientieren, in welcher Größe das Haus erbaut werden kann sowie die Parksituation, Terrasse unter Berücksichtigung der Sonneneinstrahlung, wurden beim Plan vom Architekten berücksichtigt.
Bei näherem Interesse können diese Unterlagen eingesehen werden.
Im Anschluß des möglichen Neubau eines Hauses, schließt sich das Gartengrundstück mit vorhandenen Obstbäumen an. Mit Spaß und Freude an dieser großzügigen Gartenfläche können Sie Ihre Ideen hier einbringen.
- Grundstück 628 qm mit Bauvorbescheid der Stadt Lahr
- attraktiver Hausentwurf vom Architekten
- Gartenfläche 1006 qm
Die Stadt Lahr/Schwarzwald liegt im Ortenaukreis in Baden-Württemberg und ist ca. 30 km von Freiburg im Breisgau entfernt. Die Region ist geprägt von einer malerischen Landschaft mit Wäldern, Weinbergen und idyllischen Dörfern.
Dieses Grundstück befindet sich in einer ruhigen und dennoch zentralen Lage in Hugsweier. Ruhiges Wohnen und die Nähe nach Lahr mit allen Einkaufsmöglichkeiten und Schulen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten zu erreichen. Auch die Autobahn A5 ist schnell erreichbar, sodass eine gute Anbindung an umliegende Städte und Gemeinden besteht.
Hugsweier ist ein familienfreundlicher Ort - mit Kindergarten - und bietet eine hohe Lebensqualität in naturnaher Umgebung.
Provisionshinweis
3,57% inklusive der gesetzlichen MwSt.
Die Makler-Courtage beträgt 3,57 % inklusive der gesetzlichen MwSt. von zur Zeit 19 %. Sie wird fällig nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Ferner dürfen wir auch für den Eigentümer provisionspflichtig in gleicher Höhe tätig sein.
Sonstiges
Besichtigungen und Besprechung der Pläne finden nur nach Vereinbarung statt.
Stichworte
Bundesland: Baden-Württemberg