Das sonnige Grundstück im Bereich Breitenbach ist eben gelegen und deshalb ideal für die Bebauung mit Einfamilienhaus ohne Keller geeignet.
Da für das Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt, kann es nach § 34 BauGB bebaut werden. Vereinfacht ausgedrückt: Das Haus muss sich in das umliegende Ortsbild einfügen.
Die Kosten für die Erschließung der Straße sind bereits bezahlt. Die Erschließung für Wasser und teilweise für Kanal sind vom Erwerber noch zu entrichten.
Ebermannstadt besticht durch seine ruhige, naturnahe Lage, die dennoch alle Annehmlichkeiten des städtischen Lebens bietet. Es ist bekannt für seine hervorragende Infrastruktur und eine hohe Lebensqualität. Die Flusstäler der Fränkischen Schweiz und zahlreiche Wanderwege bieten ein ausgezeichnetes Freizeitangebot.
In unmittelbarer Nähe finden sich Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und medizinische Einrichtungen, die den täglichen Bedarf decken. Durch die gute Verkehrsanbindung sind sowohl der öffentliche Nahverkehr als auch die Autobahn schnell erreichbar, was eine unkomplizierte Verbindung zu umliegenden Städten und Regionen gewährleistet.
Dieser Standort vereint die Vorzüge eines ruhigen und naturnahen Wohnens mit einer exzellenten Erreichbarkeit und einem umfassenden Serviceangebot.