Sie möchten in die Zukunft investieren, Landbesitzer werden, Ihr Geld in Sicherheit bringen oder aber Sie wollen ein Land bestellen?
Dann sind Sie hier richtig!
Investieren Sie in ein Grundstück am Rande der derzeitigen Wohnbebauung in Gerolfing. Das Grundstück weist eine Größe von 10074 qm Grund auf und wird derzeit Landwirtschaftlich genutzt.
In unmittelbarer Nähe ist gerade das jüngste Baugebiet Gerolfings entstanden, so kann davon ausgegangen werden, dass auch hier irgendwann einmal ein Bauland entsteht.
Eine gute Gelegenheit eigene Flächen zu erwerben oder für Einsteiger die erste Anlage in " GRUND und BODEN " .
** Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schlagen Sie zu, bevor es ein anderer tut **
* Land/ Forstwirtschaft
* Verpachtet
* Unerschlossen
* 10.074 qm Grund
* Teilbar
Gerolfing liegt im Nordwesten des Ingolstädter Stadtgebiets und ist auf Grund seiner exponierten Lage, der Nähe zur Audi AG, dem Einkaufszentrum Westpark sowie dem Klinikum Ingolstadt zu einer der gefragtesten Wohngegenden von Ingolstadt geworden.
So finden Sie neben allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Kindergarten, Schulen, Apotheken und Supermärkte direkt vor Ort.
Die Stadt Ingolstadt erreichen Sie in ca. 5 Fahrminuten. Zum größten Arbeitgeber in Ingolstadt gehört die Audi AG, dorthin benötigen Sie ca. 10 Fahrminuten.
Provisionshinweis
3,57 %
Bei Kauf verpflichtet sich der Käufer an die selbstständige Immobilienmaklerin Frau Marina Miller, eine Maklerprovision in der angegebenen Höhe nach notariellen Kaufvertrag zu leisten.
Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage. Aufsichtsbehörde, IHK München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2 in 80333 München.
Sonstiges
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Informationen jederzeit unter Tel.: Frau Marina Miller +49 (0)162 - 74 61 377 oder
E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
Anfragen über die Immobilienportale werden nur mit vollständiger Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse bearbeitet.
Geldwäsche Gesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die MILLER REAL ESTATE GROUP nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Stichworte
Lage im Wohngebiet