Auf diesem hübschen Baugrundstück ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB vorstellbar, z.B. mit einem Einfamilienhaus, Doppelhaus oder einer zweistöckigen Villa. Das ca. 20 Meter breite und ca. 25 Meter lange Grundstück muss noch erschlossen werden und ist mit einem abrissfähigen Gartenhäuschen bebaut. Alle Medien liegen straßen- bzw. grundstücksseitig an.
In harmonischer Lage bietet dieses Bauland exzellente Parameter für das familiäre Wohlgefühl — ein hervorragendes Kaufangebot!
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