Dieses vollständig erschlossene Baugrundstück weist eine Straßenbreite von ca. 18 Metern und eine Länge von ca. 37 Metern auf. Für das mit einem abrissfähigen Haus bebaute Grundstück ist eine Neubebauung gemäß § 34 BauGB denkbar. Demnach hat sich der Neubau in die bestehende Nachbarbebauung aus Ein-/Zwei- und kleineren Mehrfamilienhäusern einzufügen.
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