Auf diesem vollständig erschlossenen Bauland ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB entsprechend der Umgebung vorstellbar. Diese besteht aus 1,5- bis 2-geschossigen Doppel- und Einfamilienhäusern. Vorstellbar ist auch der Bau einer Stadtvilla mit 3 Wohneinheiten. 2014 wurde auf diesem attraktiven Baugrundstück ein exquisites Blockbohlenhaus errichtet, das als Wochenenddomizil oder für den Neubau gut als Materiallager und Pausenunterkunft genutzt werden kann. Dieser herrliche Ort ist für ein Traumhaus ideal.
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