Für jedes Baugrundstück ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB vorstellbar. Das Hammergrundstück inklusive Auffahrt wird erfreulicherweise nicht vom Wegerecht tangiert. Denkbar ist der Bau eines Einfamilienhauses entsprechend der Grundflächenzahl (GRZ) 0,2 und Geschossflächenzahl (GFZ) 0,3. An der Straße liegen Zu- und Abwasser, Strom, Gas und Telefon an.
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