Auf diesem sehr attraktiven Grundstück ist ein wunschgemäßer Neubau auf einer Fläche von ca. 118 m2 entsprechend § 34 BauGB denkbar. Zum Beispiel ist ein Einfamilienhaus mit einem Erd- und Staffelgeschoss vorstellbar. Das von einem Abrisshaus befreite und geräumte Grundstück ist bereit für eine Neubebauung. Ergreifen Sie jetzt die Chance für den Bau ihres Traumhauses.
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