Dieses erschlossene Baugrundstück ist z.B. mit einem attraktiven Einfamilienhaus, gemäß §34 BauGB, bebaubar. Vorstellbar ist es auch, für dieses Bauland eine ideelle Teilung zu realisieren. In mehrfach attraktiver, denn familienfreundlicher, ländlicher und dennoch verkehrsgünstiger Lage sorgt dieser angenehme Baugrund für ein zunehmendes Interesse.
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