Hier stehen 9 individuelle Baugrundstücke zur Errichtung von Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Bungalow zur Verfügung. Die Grundstücke sind voll erschlossen. Das heißt alle Medien liegen schon an. Alle Grundstücke sind nicht Bauträger gebunden. Somit sind Sie frei in Ihren Entscheidungen mit welchem Bauunternehmen Sie sich Ihren Traum vom eigenen Haus erfüllen möchten.
Der Gesamtkaufpreis für alle Baugrundstücke ist € 1.315.000,00. Die Grundstücke können auch gerne einzeln erworben werden. Dazu folgende Aufteilung:
Grundstück 1 - 529 m² für DH geeignet
Grundstück 2a - 473 m² für DH geeignet nur mit 2b
Grundstück 2b - 252 m²
Grundstück 3 - 690 m² für DH geeignet
Grundstück 4 - 599 m² Abgeschlossenheit/Baugenehmigung für DH liegt vor
Grundstück 5 - 463 m² für RH geeignet
Grundstück 6 - 450 m²
Grundstück 7 - 503 m² für RH geeignet
Grundstück 8 - 837 m² für DH geeignet
Grundstück 9 - 571 m² für DH geeignet
Vereinbaren Sie jetzt einen Besichtigungstermin und überzeugen sich selbst von diesem attraktiven Baugrund. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Der im Südosten der Landeshauptstadt gelegene grüne und ruhige Stadtteil zählt insbesondere für Familien zu den bevorzugten Wohngebieten mit hohem Freizeitwert. Zur Magdeburger City sind es nur wenige Autominuten ca. 8 km und bis zum zukünftigen Intel Standort am "Eulenberg" sind es ca. 7 km. Weiteres gerne auf Anfrage oder im persönlichen Gespräch.
Provisionshinweis
7,14% inkl. MwSt.
Unsere Tätigkeit ist immer provisionspflichtig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus den Angaben im Exposé, welches Willuhn Immobilien e.K. Inh. Sabine Willuhn gefertigt und dem Interessenten übermittelt. Sie wird dort als brutto-vom-Hundert-Satz oder als Bruttobetrag angegeben. Eine Änderung der Provisionsvereinbarung bedarf immer der Schriftform. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich der von uns benannten Immobile zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über eine andere Immobilie des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Die Maklerprovision ist verdient am Tag der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. bei Abschluss eines Mietvertrages, sobald durch unseren Nachweis oder aufgrund unserer Vermittlung ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Courtage ist fällig und zahlbar unmittelbar bei Abschluss des Hauptvertrages. Von einer späteren Vertragsauflösung bleibt unser Courtageanspruch unberührt, sofern die Vertragsauflösung aus einem Grund erfolgte, den Willuhn Immobilien e.K. Inh. Sabine Willuhn nicht zu vertreten hat.