Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemals für den Bereich der Telekommunikation genutztes Objekt, das nun einer Vermietung zu Bürozwecken zugeführt werden soll.
Auf dem Hof stehen PKW-Parkplätze zur Verfügung. Das Gelände ist mit LKW befahrbar und mit einer Zaunanlage gesichert.
Bad Saulgau liegt zwischen Riedlingen und Ravensburg. Die Verkehrsanbindung ist über Bundesstraßen als gut zu bezeichnen. Bad Saulgau verfügt über einen Bahnhof und eine innerörtliche Busanbindung.
Das Objekt befindet sich in Cityrand-Lage, etwa 700 m entfernt vom Marktplatz. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich verschiedene Supermärkte und Einzelhändler, eine Schule und das örtliche Krankenhaus.
Sonstiges
Die Büromietfläche befindet sich im 1. Obergeschoss des Gebäudes 3 und ist mit der dazugehörigen Lagerfläche im Gebäude 3 über das Treppenhaus verbunden.
Die Fußböden sind mit einem PVC- Belag ausgestattet. Die Büroräume verfügen über abgehängte Paneeldecken mit integrierter Arbeitsplatzbeleuchtung. Der Lichteinfall kann über Außenjalousien reguliert werden. Sowohl die Ausstattung als auch die Aufteilung der Räume sind variabel und können nach Absprache den jeweiligen Nutzeranforderungen angepasst werden.
Die verfügbare Mietfläche von ca. 708 m² teilt sich wie folgt auf:
- Lagerfläche Gebäude 1: ca. 252 m²
- Bürofläche Gebäude 3: ca. 456 m²
Die angegebenen Mietpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 4 % der Jahresnettokaltmiete und zzgl. anteiliger Gemeinschaftsflächen.
Den aktuellen Energieausweis gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude finden Sie im jeweiligen Internetportal als Dokument "Energieausweis" bei den Bilddateien bzw. unter weitere Dokumente und als separate Anlage zum Exposé.
ANMERKUNG: Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben zu den Nebenkosten stellen lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung und einen unverbindlichen und rein informatorischen Richtwert dar, der sich aus den vergangenen Abrechnungen ergeben hat und für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie und keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernommen wird. Im Fall eines Mietvertragsabschlusses hat eine Neuberechnung aller Nebenkosten auf der Grundlage der aktuellen Preisentwicklung zu erfolgen, die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden muss.
Stichworte
Bundesland: Baden-Würtemberg, modernisiert: 2015, Distanz zum Bus: 550
Sonstiges: EDV-Verkabelung