Interessante Gewerbeeinheit über 2 Etagen in bevorzugter Altstadtlage

86720 Nördlingen

Miete:
Preis auf Anfrage

Objektdaten

Adresse
86720 Nördlingen
Nutzungsart
Gewerbe
Verkaufsfläche
1.100 m2
Zustand
gepflegt
Vermietet
Bonitätsnachweis
Online-ID
e4947479-bdc3-453a-832c-488bf0cc20c0
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
11000
Betriebs- / Neben­kos­ten
850,00 €
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.
Heizungsart
Zentralheizung

Lage

1A-Lage Neben der Grundmiete hat der Mieter sämtliche für das Objekt anfallenden Betriebskosten zzgl. der geltenden gesetzlichen MwSt. zu tragen:

Nettomiete: 4.500€
Betriebskostenvorauszahlung: 850€
Gesamtmiete : 5.350,00€
zzgl. gesetzl. MwSt. in gesetzl. Höhe (z. Z. 19%): 1.016,50€
GESAMTZAHLUNG monatlich: 6.366,50€

Das Objekt befindet sich in der stark frequentierten Deininger Straße direkt an der Fußgängerzone in der Altstadt von Nördlingen.
Die Gewerbeeinheit erstreckt sich über EG und 1. OG und beträgt laut Angaben des Vermieters ca. 1.100m².
Im 1. OG befinden sich die Sozialräume / Büro.
Im Hinterhof befinden sich Stellplätze, bzw. Anlieferbereich.

Schaufensterpuppen, Wandhalterungen, Glaselemente werden vom Vermieter kostenlos zur Verfügung gestellt.

Klimaanlage 2006

Strom meldet der Mieter direkt beim Versorger an und bezahlt ihn direkt.

Grundriss befindet sich bei Bildern.

Sonstiges

Rechtlicher Hinweis Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist das Maklerbüro Leitz-Wilke nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzu-stellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Maklerbüro Leitz-Wilke, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit des Maklerbüros Leitz-Wilke zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines privaten Mietvertrags keine Provision/Maklercourtage an das Maklerbüro Leitz-Wilke zu zahlen.
- eines gewerblichen Mietvertrages die im Text angegebene Provision/Maklercourtage an das Maklerbüro Leitz-Wilke zu zahlen
- eines Kaufvertrags die ortsübliche Provision/Maklercourtage an das Maklerbüro Leitz-Wilke gegen Rechnung zu zahlen.

Die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung für Verbraucher finden Sie unter den pdf-Dateien.