Interessante und schicke Galeriewohnung in der Bautzener Altstadt zu vermieten!

02625 Bautzen

Miete:
Preis auf Anfrage
2
Zimmer
70 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
02625 Bautzen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
70 m2
Bonitätsnachweis
Online-ID
c1c61e9e-d654-4492-9004-c1e016d47cd1
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
1.050,00
Betriebs- / Neben­kos­ten
95,00 €

Diese attraktive Galeriewohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines ca. 1710 errichteten, barocken Bürgerhauses auf der Wendischen Straße in Bautzen. Es ist eine sehr schöne, individuelle Wohnung mit ca. 70m² Wohnfläche auf 3 Ebenen. Auf der ersten Ebene befindet sich der Eingangsbereich und eine offene Küche. Die zweite Ebene geht ein paar Stufen nach unten. Hier befindet sich der offene Wohnbereich und ein gefliestes Tageslichtbad mit Badewanne, Waschbecken und WC.
Wieder eine Treppe hoch erreicht man die Galerie, die auch gut als Schlafbereich genutzt werden kann.

Beheizt wird das Objekt mit Gasetagenheizung, die Heizungs- und Wasserkosten sind nicht in den angegebenen Nebenkosten enthalten, diese sind direkt an den Versorger zu zahlen.

Die vorhandene Einbauküche kann gern vom jetzigen Mieter abgelöst und übernommen werden.

Wir haben Sie neugierig gemacht?

Dann rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail mit Ihren vollständigen Kontaktdaten an info(at)immobilien-baumann-online.de oder kommen Sie persönlich in unseren Büroräumen auf der Wendischen Straße 11 in 02625 Bautzen vorbei.

Wir freuen uns auf Sie!

Für eine Besichtigung stehen wir Ihnen nach vorheriger Terminabsprache gern zur Verfügung.

Hinweis zur Energiesparverordnung (EnEV 2014).

Für unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist kein Energieausweis erforderlich.

Lage

Diese attraktive Galeriewohnung befindet sich im Zentrum der wunderschönen Stadt Bautzen auf der Wendischen Straße.

Sonstiges

Sonstiges Haftungsausschluss:

Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünfte der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung durch den Eigentümer zustande.