Interessantes Zweifamilienhaus mit Grundstück in sehr ruhiger Lage bei Aresing

86561 Aresing

395.000,00 €
Kaufpreis
220 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
86561 Aresing
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
368 m2
Wohnfläche
220 m2
Immobilienwert
Online-ID
def1a379-06db-41b0-8a4e-5b3bf144d8f8
Kauf­preis
395.000,00 €
unterkellert
ja
unterkellert
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
226 kWhm2a
Gültig bis
2033-09-11
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
G
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1965

Das entkernte Zweifamilienhaus mit Garten bietet Ihnen die Möglichkeit, es ganz nach Ihren Wünschen einzurichten und zu gestalten.

Ausstattung

- neue Fenster mit 2-fach Wärmeschutzverglasung
- neuer Dachstuhl mit Ziegeleindeckung
- neue schöne Aussenfassade
- Haustüre neu
- Zentrale Ölheizung (2008)
- Glasfaser-Anschluss

Lage

Ruhige Wohnlage, jedoch eine schnelle Anbindung über Pfaffenhofen zur A9 und an die B300.

Die Gemeinde Aresing verfügt über eine Grund- und Mittelschule, einen Kindergarten, Bäckerei, Metzgerei und einen Getränkemarkt.

Aresing ist eine Gemeinde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und ca. 5 Fahrminuten von Schrobenhausen entfernt.

Die nächstgrößeren Städte Schrobenhausen und Pfaffenhofen a. d. Ilm sind in Kürze zu erreichen. Die nahe gelegene B300 in Richtung A8/A9 ist in ca. 5 Minuten erreicht. Dadurch hat man eine perfekte Anbindung nach Augsburg, Ingolstadt und München.

Für Freizeit- und Sportaktivitäten steht eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Auswahl. Aresing bietet ein Sportheim und ein ausgeprägtes Vereinsleben.

Sonstiges

Sonstiges Bitte nennen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail auch Ihre Tel.Nr.
Herzlichen Dank!
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage www.bink-immobilien.de.
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Grundrisse sind nicht zur Maßentnahme geeignet, sie dienen nur zur Übersicht.
Falls Quadratmeter oder Maßketten angegeben sind, sind das nur Circa-Werte und nicht verbindlich.
Evtl. eingezeichnete Einrichtungsgegenstände sind Gestaltungsvorschläge und zählen nicht zum Vertragsumfang.