Hierbei handelt es sich um ein voll erschlossenes Grundstück in einem gesetzten Wohngebiet in Ladbergen. Nach mündlicher Bauanfrage bei der Gemeinde Ladbergen ist dort eine Bebauung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit ca. 900 m² Wohnfläche plus Tiefgarage möglich. Das Grundstück liegt durch einen kleinen Wald (ein Wall ist in Planung) an der A1. Das Grundstück besteht aus 3 Flurstücken und müsste beim Bau eines Mehrfamilienhauses noch vereinigt werden. Auch eine Bebauung von Einfamilien- oder Doppelhäusern ist natürlich möglich.
Das Grundstück befindet sich in gesetzter Wohnlage am Rande von Ladbergen. In der Umgebung befinden sich hauptsächlich Einfamilien- und Doppelhäuser, aber auch Mehrfamilienhäuser werden dort gebaut.
Sonstiges
Die Bebaubarkeit des Grundstücks ist vorab mit dem Bauamt des Kreis Steinfurt abzusprechen.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Jutta Lamboury Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.