- DHH, Bj. / Bezug ca. 2001
- Ca. 124 m², 4,5 Zimmer (5,5 optional)
- Fertigteil-Massiv-Bauweise (Stahlbeton)
- Ruhige Wohnstraße in Hiltrop
- Garage (7,5m), Außenstellplatz
- Garten, Terrasse, elektr. Markise
- PV-Anlage, Fußbodenheizung
- Gas-Brennwertheizung (2024)
- Gäste-WC
- Teilweise elektr. Rollläden
- Tageslichtbad mit Wanne+Dusche
- Keller, Hobbyraum
- Blitzschutzanlage, Schneefang
- LAN-Kabel, Sat-Anlage, Wall-Box
Bochum-Hiltrop befindet sich im Norden von Bochum an der Stadtgrenze zu Herne.
Die Bebauung des Stadtteils setzt sich aus kleineren Eigenheimen und Reihenhäusern zusammen umgeben von landwirtschaftlichen Nutzflächen, kleinen Waldgebieten und vereinzelten Reiterhöfen.
In der Gegend um Hiltrop befinden sich die Naherholungsgebiete " Naturschutzgebiet Zillertal" und der Revierpark Gysenberg in Herne.
Der Anschluss an das BAB Kreuz A 40/43 ist wenigen Fahrminuten zu erreichen.
Mit jeweils zwei Bus - und Bahnlinien ist Hiltrop an den öffentlichen Personen Nahverkehr angeschlossen.
Sonstiges
Bei der Immobilie handelt es sich um eine Doppelhaushälfte der Firma Kesting Massivbau GmbH, Waltrop in Grosstafelbauweise mittels Stahlbetonwandelementen und einer Putzfassade.
Durch den Einbau einer neuen Gasheizung 2024 und der zusätzlichen PV-Anlage werden besonders niedrige Energieeffizienzwerte generiert, die diese Immobilie so besonders machen. Zudem bietet das Haus selbstverständlich eine Wall-Box zum Aufladen eines E-Autos.
Es besteht ein Miteigentumsanteil (2x 1/48) an der ca. 795m² großen sog. 'Höllers Heide' (Bez. Grundbuch= Landwirtschaftliche Fläche), bei der es sich um eine Grünfläche zur Versickerung des Regenwassers handelt (Rigolenanlage).
Die Aufhebung dieser Gemeinschaft ist ausgeschlossen.
Bezüglich eines geplanten Bauvorhabens auf dem benachbarten Flurstück könnten sich die Miteigentumsanteile an der Landwirtschaftlichen Fläche ändern oder wegfallen. Gerichtliche Klärung einer Abtretung an die Stadt Bochum läuft aktuell für die Eigentümer-Gemeinschaft.
In den Grundüchern sind in Abt.II des Grundbuches Leitungsrechte sowie Bau- und Benutzungsbeschränkungen als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten eingetragen, die übernommen werden müssen.
Es wurden im Rahmen der Baugenehmigung zahlreiche Baulasten eingetragen, die übernommen werden müssen (Abstandsflächen-, Entwässerungskanal-, Zuwegungs-, und Freihalte-Baulasten).
Im Grundbuch sind ebenfalls Grunddienstbarkeiten eingetragen in Form von Leitungsrechten (Wasser-/Regenwasser-/Abwasser-/Versorgungsleitungen) sowie Geh- und Fahrrechte, die übernommen werden müssen.
Alle Grunddienstbarkeiten und Baulasten sichern Ihnen die Rechte an Versorgungsleitungen, Zuwegungen etc., sind baurechtlich notwendig und stellen somit einen Vorteil dar.
In der Wohnflächenberechnung werden 122,34 m² angegeben. Durch die Entscheidung für ein großes Kinderzimmer anstelle zweier kleiner Räume hat sich die Flächenangabe auf ca. 124 m² geändert. Der Raum kann aber wieder in zwei Zimmer geteilt werden.
Stichworte
Anzahl Terrassen: 1