In diesem Mehrfamilienhaus ist aktuell noch eine Wohnung zum Verkauf verfügbar. Bei Interesse am Kauf von zwei Wohnungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Das ganze Video finden Sie unter folgendem Link:
https://neuwied02.smart-solution24-immo.de/
Die angebotene Wohnung befindet sich in einem 11-Familienhaus in Neuwied-Irlich.
Die gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung ist renovierungsbedürftig und eignet sich als Kapitalanlage aber auch als Eigennutz.
Die Wohneinheit ist aktuell vermietet.
Die Außenfassade des 11-Familienhauses ist im Dezember 2022 neu gestrichen worden.
Im Jahr 2014 wurden alle Fenster inkl. der Hauseingangstür und Briefkastenanlage erneuert.
Badezimmer mit Badewanne, 2x Balkon, Schlafzimmer, Küche, Flur und ein Kellerraum.
Neuwied ist eine große Kreisstadt im Norden von Rheinland-Pfalz mit ca. 65.000 Einwohnern. Sie liegt am rechten Rheinufer, etwa zehn Kilometer nordwestlich von Koblenz, an der Mündung des im Westerwald entspringenden Flusses Wied. Neuwied ist Verwaltungssitz des Landkreises Neuwied. Ob Kultur, Freizeit, Gesundheitsversorgung oder Bildungseinrichtungen alles ist vor Ort und in wenigen Minuten erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten sind in großer Anzahl vorhanden. Der Bahnhof und die Schulen sind fußläufig in 3-5 min erreichbar. Neuwied ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort
Sonstiges
Um Ihre Anfrage möglichst schnell zu bearbeiten, würden wir Sie bitten, den folgenden Link zu verwenden:
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Wir stehen Ihnen gerne für eine zügige Abwicklung Ihrer Anfragen. Alle benötigten Unterlagen sind vorhanden und können bei Bedarf vorgelegt werden.
Besichtigungstermine können ziemlich kurzfristig und problemlos vereinbart werden.
Im Falle eines Kaufs sind wir bereit für Sie unverbindlich ein Finanzkonzept zu erstellen um eine reibungslose Kaufabwicklung zu gewährleisten.
Für Sie erstellen wir ein individuelles Finanzierungskonzept mit genauen Zahlen und prüfen zusätzlich Ihr Anspruch für diverse staatliche Förderungen.
Fragen Sie uns an!
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Smart-Solution24 GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Smart-Solution24 GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen.
Stichworte
Versorgung: Eigene Wasserversorgung, Eigene Stromversorgung