Die äußerst gepflegte Wohnung ist an eine ruhige, sympathische Mieterin vermietet.
Vom Ostbalkon haben Sie einen wunderschönen Blick Richtung Ostrachtal und zum Grünten. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen 4.800,00 €, was einer Rendite bezogen auf den Kaufpreis von 2,34 % entspricht.
- Das innenliegende Bad wurde 2015 komplett renoviert und verfügt über eine Dusche,
WC und Waschbecken
- Kunststofffenster
- gefliesster Balkon
- Stellplatz i.Fr.
Sonthofen ist die südlichste Stadt Deutschlands und wurde 2005 zur Alpenstadt des Jahres gekürt, was auf ihre herausragende Lage und hohe Lebensqualität hinweist.
Die Immobilie befindet sich in einer ruhigen Lage, ca.1 km nordwestlich des Stadtzentrums. Die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet, mit einer Zugstation, die nur 600 m entfernt ist und bequem zu Fuß erreichbar ist. Eine Bushaltestelle ist sogar noch näher, nur 300 m entfernt.
Einkaufsmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe reichlich vorhanden. Drei Supermärkte, drei Drogerie-Märkte, drei Apotheken und eine Bäckerei sind fussläufig erreichbar. Für Heimwerker gibt es einen Baumarkt in der Nähe, der mit dem Fahrrad erreichbar ist.
Für Bildungseinrichtungen gibt es eine Realschule, ein Gymnasium und drei Kindergärten, die alle fussläufig erreichbar sind. Für die medizinische Versorgung gibt es eine Arztpraxis, eine Augenheilkunde, eine Allgemeinmedizin und drei Apotheken in der Nähe.
Für das kulinarische Wohl gibt es verschiedene Restaurants und Gaststätten zur Auswahl. Kultur-Interessierte freuen sich über ein Museum, verschiedene Ausstellungen und ein Kino; ebenfalls fussläufig erreichbar. Für Sportbegeisterte gibt es ein Sportzentrum und zwei Fitnessstudios in der Nähe.
Zusammenfassend ist die Lage dieser Immobilie sehr attraktiv, mit einer ausgezeichneten Verkehrsanbindung, vielen Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen in der Nähe. Die Naherholungsmöglichkeiten und die Nähe zu den Bergen machen diesen Standort zu einem idealen Wohnort für Menschen, die die Natur und die Ruhe lieben, aber auch die Vorzüge einer Kleinstadt genießen möchten.
Sonstiges
Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 (1) Nr. 14 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten.
Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Stichworte
Stellplatz vorhanden, Bundesland: Bayern