Angeboten wird hier ein rechteckiger, gut bebaubarer Bauplatz in herausragender Lage.
Das Grundstück ist dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen und daher bebaubar. Die Bebauung muss sich an den Bestandsbauten in der Umgebung orientieren. Somit ist ein Vollgeschoss + Dachgeschoss und eventuell ein Gartengeschoss möglich.
Eine rechtsverbindliche Auskunft kann natürlich nur im Rahmen einer Bauvoranfrage erteilt werden.
Im Moment steht noch ein Gartenhaus auf dem Grundstück. Das Grundstück ist über die Straße -In der Breite- erreichbar. Strom, Wasser, Gas, und Abwasser liegen, teils weiter weg, in der Straße. Anschlüsse müssen bei Bebauung hergestellt werden.
Erschließungsbeiträge sind hier noch zu bezahlen.
In der obersten Reihe des Baugebiets, liegt es höher als die direkt benachbarten Gebäude, somit ist der Fernblick in die Rheinebene und die umgebende herrliche Landschaft gegeben.
Fehlt nur noch die passende Bebauung...
Besichtigungstermine
Gerne stehen wir Ihnen für einen Besichtigungstermin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie hier über Immowelt Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen einen Termin bzw. weitere Informationen zukommen lassen können.
Bitte geben Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten WICHTIG: inkl. Rückrufnummer an.
Kein Auftrag - Keine Info
Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags über die o.g. Immobilie eine Provision von 3,57 % inkl. 19% MwSt. zu zahlen.
Damit wir für Sie wegen der oben genannten Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung per E-Mail zu bestätigen. Dies können Sie beispielsweise dadurch erledigen, dass Sie auf diese E-Mail kurz antworten mit: bitte werden Sie zu den genannten Konditionen tätig.“ (oder nur kurz mit: Auftrag erteilt).
Sonstiges
Ich weise darauf hin, dass die im Exposé genannten Informationen und Angaben zur Immobilie ausdrücklich unverbindlich sind und nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Für die in meinem Exposé genannten Angaben bin ich auf die Auskünfte des Verkäufers/Vermieters/Verwalters/Auftraggebers etc. angewiesen. Diese an mich übermittelten Angaben sind nicht zwangsläufig durch mich auf Richtigkeit hin überprüft worden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehme ich daher nicht! Es obliegt jedem meiner Kunden, die Angaben selbst auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene notarielle Kaufvertrag.
Stichworte
Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit