Dieses architektonische Highlight befindet sich in ausgezeichneter Lage im Airport Business Park in Köln-Porz-Gremberghoven mit einmaliger Anbindung an die Autobahnen A3, A4, A59, den Flughafen Köln/ Bonn sowie wie an alle öffentlichen Verkehrsmittel; alle Anbindungen sind innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.
Das in 2012 errichtete Bürogebäude besticht durch sein außergewöhnliches Design sowie einer ansprechenden Architektur. Die Kombination aus den modernen Bauteilen bettet sich auf einem ca. 40.000m² großen, parkähnlichen Areal perfekt ein und bietet somit einen hochwertigen und repräsentativen Eindruck. Das Gelände ist zum eine mittels Hauptzufahrt mit Schranke und Pförtner zu befahren sowie durch eine zweite große Zufahrt. Parkplätze sind in außerreichender Anzahl vorhanden und zudem ist der Parkplatz mit E-Ladeplätzen ausgestattet.
Aufgrund der modernen, offenen Bauweise sind die Räume gut mit Licht durchflutet und gewährleisten eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Hervorzuheben sind die vielfältigen Möglichkeiten der Teilung oder auch die flexible Raumgestaltung nach Kundenwunsch.
Die angebotenen Mietflächen können in Grundausstattung ab 12,00 €/m² angemietet werden. Weiterhin können Archivflächen zu 6,00 €/m² angemietet werden.
In den mtl. NK in Höhe von 4,67€/m² sind alle anfallenden Betriebskosten (inkl. Strom) enthalten.
Dem Exposé wurden Musterbeispiele von bereits vorhanden Flächen hinzugefügt um die flexible Gestaltung der Räume darzustellen.
Provision: 3,57 Bruttokaltmieten inkl. MwSt.
Ausstattungsmerkmale:
•flexible Grundrissgestaltung (Einzelverzimmerung, Open Space, Collaboration Space)
•Systemtrennwände mit Glaseinsatz
•außenliegender, elektrischer Sonnenschutz
•Raumkühlung und Beheizung
•mechanische Lüftungsanlage mit Frischlufttechnik
•E-Ladeplätze
•Bodentanks
•Bodenbelag nach Mieterwunsch, teilweise hochwertige Bodenbeläge bereits vorhanden
•Teilweise Einbauküchen
•gehobene Sanitärausstattung
•Innenhof mit Loungemöbeln
Sonstiges:
Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014:
Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01.05.2014 in der Anzeige anzugeben wären.
Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
Stichworte Sonstiges: Getrennte Damen- und Herren-WCs