Komfortabel möblierte und ausgestattete Zwei-Zimmerwohnung

83435 Bad Reichenhall

1.300,00 €
Warmmiete
2
Zimmer
64 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
83435 Bad Reichenhall
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
64 m2
Etage
1
Bonitätsnachweis
Online-ID
7cd616a8-d823-4288-b3ca-9cc3c1a60cf7
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
1.300,-
Warm­miete
1.300,00 €
Bad mit
Wanne
Aufzug
Einbauküche
Parkmöglichkeit
Garage
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
133.5 kWhm2a
Gültig bis
2018-03-09
Aus­stell­datum
10.03.2008
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1972
Baujahr laut Energieausweis
1972
Kfz-Stellplatz
1× / 30,00 € Miete
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Objektbeschreibung Vorteilhaft aufgeteilte zwei Zimmer-Wohnung in zentraler und ruhiger Lage von Bad Reichenhall.
Die Wohnung ist vollständig möbliert und zur Gästevermietung ausgestattet. Die Eckwohnung verfügt über einen umlaufenden und überdachten Balkon in Richtung Nord-West und Nord-Ost.
Raumaufteilung Zwei-Zimmerwohnung. Wohnküchenraum mit neuer Einbauküche. Badezimmner mit Wanne. Separates WC mit Handwaschbecken.

Im Wohnzimmer besteht die Möglichkeit einer dritten Schlafgelegenheit

Im Kellergeschoss gibt es einen Waschmaschinenraum mit einer Münzwaschmaschine, einem Trockner und Trochnungsraum.

Lage

Zentrale ruhige Lage. Lebensmittelgeschäft, Diskounter, Getränkehandel und Bäcker in Lauflage. Citybushaltestelle befindet sich in der Zenostraße.

Sonstiges

Sonstiges Die monatliche Warmmiete beträgt für eine oder zwei Personen € 1.300,-- zuzüglich Kosten für Stromverbrauch nach Zählerstand € 0,60/kwh

Ein Tiefgaragenstellplatz kann für € 60,-- p.M. separat angemietet werden.
Parkplätze im Außenbereich für € 30,-- p.M.
Leihwäsche kann zur Verfügung gestellt werden € 10,-- + MwSt. pro Satz
Zuzüglich Kosten für Auszugsreinigung mit € 28,-- + MwSt. pro Stunde
Zuzüglich Vertragsbearbeitung € 100,-- zuzügl. MwSt.

Mindestmietzeit beträgt drei Monate mit der Verlängerungsoption. Es handelt sich immer um ein befristetes Mietverhältnis und kann keinesfalls in eine unbefristetes Mietverhältnis übergeführt werden.