Komfortable voll ausgestattete Zwei-Zimmerwohnung

83435 Bad Reichenhall

1.300,00 €
Warmmiete
2
Zimmer
64 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
83435 Bad Reichenhall
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
64 m2
Etage
1
Bonitätsnachweis
Online-ID
1570fd45-8e0c-4032-aebf-dee10a490f9f
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
1.300,--
Warm­miete
1.300,00 €
Bad mit
Wanne
Aufzug
Einbauküche
Parkmöglichkeit
Garage
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
133.5 kWhm2a
Gültig bis
2018-03-09
Aus­stell­datum
10.03.2008
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1972
Baujahr laut Energieausweis
1972
Kfz-Stellplatz
1× / 60,00 € Miete
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Objektbeschreibung Vorteilhaft aufgeteilte zwei Zimmer-Wohnung in zentraler und ruhiger Lage von Bad Reichenhall.
Die Wohnung ist vollständig möbliert und zur Gästevermietung ausgestattet. Die Eckwohnung verfügt über einen umlaufenden und überdachten Balkon in Richtung Süd-Ost und Süd-West.
Raumaufteilung Zwei-Zimmerwohnung. Wohnküchenraum mit neuer Einbauküche. Badezimmer mit Wanne und Duschvorrichtung. Separates WC mit Handwaschbecken.

Im Wohnzimmer besteht mittels Ausziehcouch die Möglichkeit einer dritten Schlafgelegenheit.

Im Kellergeschoss gibt es einen Waschmaschinenraum mit einer Münzwaschmaschine, einem Trockner und Trochnungsraum.

Lage

Zentrale ruhige Lage. Lebensmittelgeschäft, Diskounter, Getränkehandel und Bäcker in Lauflage. Citybushaltestelle befindet sich in der Zenostraße.

Sonstiges

Sonstiges Die monatliche Warmmiete beträgt für zwei Personen € 1.300,-- zuzüglich Kosten für Stromverbrauch nach Zählerstand € 0,60/kwh

Ein Tiefgaragenstellplatz kann für € 60,-- p.M. separat angemietet werden.
Parkplätze im Außenbereich für € 30,-- p.M.
Leihwäsche kann zur Verfügung gestellt werden € 10,-- + MwSt. pro Satz
Zuzüglich Kosten für Auszugsreinigung je nach Aufwand € 28,-- + MwSt. pro Stunde
Zuzüglich Vertragsbearbeitung € 100,-- zuzügl. MwSt.

Mindestmietzeit beträgt drei Monate. Die Mietzeit kann bis zu einem Jahr betragen Verlängerungen sind möglich. Das Mietverhältnis bleibt in jedem Fall befristet und kann nicht in ein unbefristetes Mietverhältnis übergeführt werden.