Objektreferenz: 140/80/15 Bei dieser Wohnung sind einige Voraussetzungen notwendig: 1. Es dürfen keine negativen Schufa-Einträge, wie z.B. Schulden, vorliegen. 2. Da es sich hierbei um eine freifinanzierte Wohnung handelt, sollten Sie über ein geregeltes, angemessenes Einkommen verfügen. Bitte bewerben Sie sich nur, wenn diese Voraussetzungen zutreffen. Vielen Dank. Die Wohnung liegt im 1. OG. und verfügt über: - einen Raum, der als Wohn- und Schlafzimmer genutzt wird - einen separaten Küchenraum ohne Einbauküche - ein Badezimmer ausgestattet mit Waschbecken, Badewanne und WC - einen Balkon und einen Kellerraum Die Treppenhausreinigung wird von Mietern durchgeführt.
Die Große Kreisstadt Weinheim ist mit rund 44 000 Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Neckar-Kreis und die nördlichste an der badischen Bergstraße. Lützelsachsen ist mit seinen circa 5.518 Einwohnern der größte Stadtteil Weinheims mit hervorragenden Wohnlagen. Vom Geiersberg, Lützelsachsens Hausberg, hat man aus 332 Metern Höhe einen herrlichen Ausblick auf Pfälzer Wald und Vogesen, Taunus und Hunsrück. Weinheim ist durch die Autobahn A5 Frankfurt – Karlsruhe sowie die durch die Stadt verlaufende B3 Darmstadt - Heidelberg, verkehrstechnisch gut an die Region angebunden. Die Regionalbahn, welche in Weinheim-Lützelsachsen hält, schafft Verbindungen zu den Städten Mannheim, Heidelberg, Darmstadt und Frankfurt. Die Buslinien des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar, verbindet Weinheim-Lützelsachsen mit den umliegenden Ortschafen. Weinheim hat einen hohen Freizeitwert durch sein großes Sport- und Freizeitzentrum mit dem Erlebnisbad und dem zugehörigen Badesee.
Bei der Anmietung einer Wohnung wird eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten fällig. Die im veröffentlichten Inserat gemachten Angaben, Grundrisse und Bilder dienen lediglich zur Bildung eines ersten Eindrucks der beworbenen Wohnung, wodurch sich noch kein rechtlicher Anspruch auf dessen Richtigkeit ergibt. Zum Teil handelt es sich um beispielhafte Bilder, die vom tatsächlichen Zustand der Wohnung abweichen können. Erst der beidseitig geschlossene Nutzungsvertrag hat eine bindende Wirkung. Hinweis: Es gibt eine Mindestmietzeit von zwei Jahren. Für diesen Zeitraum ist eine Kündigung ausgeschlossen. HINWEIS ZUR BEWERBUNG: Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, können Sie sich bei uns digital bewerben. Kopieren Sie den untenstehenden Link in die Adresszeile Ihres Browsers und folgen Sie der Anleitung. https://rdr.immomio.com/8dQuDbb