Büro- und Geschäftshaus in Premiumlage am Burgplatz.
Das 1999 für den "Architekturpreis der Stadt Leipzig zur Förderung der Baukultur" nominierte Gebäude zieht zahllose Parallelen zwischen traditioneller Baukultur und modernen zeitgenössischen Stilelementen. Traditionelle Stilelemente wie Natursteinfassaden, Eck-Erker und die Passagen- und Hofarchitektur nehmen Bezug auf die historische Architektur der Nachbarbebauungen. Hier trifft Kultur und Tradition auf die Moderne. Das Gebäude wird über eine zentrale, glasüberdachte Halle von der Ratsfreischulstraße mit dem Burgplatz verbunden.
Das "Hildebrand & Partner - Haus" setzt die Tradition der alten Leipziger Geschäftshäuser mit Läden im EG und 1.OG, Büros in den weiteren Geschossen und öffentlichen Passagen fort. Die Tiefgarage und alle Etagen lassen sich bequem über 2 Fahrstühle erreichen.
Das Ladengeschäft umfasst die Verkaufsfläche im Erdgeschoss (ca. 147,55 m²), das Zwischengeschoss (ca. 31,06 m²) und das 1.OG (ca. 128,31 m²), welche man über eine Treppe in der Mietfläche erreicht.
Es besteht die Möglichkeit einen Stellplatz anzumieten.
Im südlichen Teil des historischen Stadtkerns von Leipzig befindet sich dieses Büro- und Geschäftshaus mit traditionsreicher Adresse.
Innerhalb des Stadtzentrums, gegenüber dem Gebäude der Deutschen Bank AG, bildet das "Hildebrand & Partner - Haus" den nördlichen Abschluss des Burgplatzes neben dem neuen Rathaus und dem Stadthaus. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich das Bundesverwaltungsgericht, Banken, Behörden und Gastronomiebetriebe.
Die angrenzenden kleinen Straßen, die zum Innenstadtring führen, ermöglichen sowohl fußläufig Erreichbarkeit, als auch via PKW oder aber auch über das gut ausgebaute Liniennetz des öffentlichen Nahverkehrs.
Sonstiges
Weitere interessante Angebote finden Sie unter WWW.HILDEBRAND-PARTNER.COM
DAS VORSTEHENDE ANGEBOT IST FREIBLEIBEND UND DIE ZWISCHENZEITLICHE VERMIETUNG SOWIE ÄNDERUNGEN UND IRRTÜMER BLEIBEN VORBEHALTEN! ETWAIGE EINZEICHNUNGEN IN DEN GRUNDRISSPLÄNEN (KÜCHEN, WASCHMASCHINE, MÖBEL ETC.), SIND LEDIGLICH EINRICHTUNGSVORSCHLÄGE UND SIND NICHT MIETVERTRAGSBESTANDTEIL.